Grundsätzlich ist
immer Vorsicht geboten !
Die Formulierung macht's
Zitat:
"§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wenn also um Auskunft über eine mehr als dubiose Seite gebeten wird, ist es durchaus angebracht, nicht sofort mit Kanonen zu schießen !
Hier kann in einer gut formulierten Antwort durchaus vor der entsprechenden Seiite gewarnt werden
So z. Bsp.:
"Wer will schon einen juristischen Streit ?
Sagen wir die Wahrheit, müßen wir es beweisen, und dies kann einen langen Rechtsstreit nach sich ziehen. !
Also enthalten wir uns, zu Ihrer Frage nach dieser Seite, einer Beurteilung, "