Hallo Dalwitz,
im Wappenbuch Siebmacher sind; 24x Wappen "Günt
her" , 2x Wappen "Günter", 1x Wappen "G
unther", 2x Wappen "
Kunter" verzeichnet. In laufe der Zeit verändern sich die Schreibweise der Namen. Ist ihr Namen schon immer so wie angegeben geschrieben worden??
Wenn ja, sind sie auch mit dem damaligen Stifter des Wappens im Mannesstamm blutsverwandt, denn nur dann dürfen sie das "eventuell" gefundene Wappen führen?
Das alles kann mann aber nur durch Ahnenforschung ihrer männlichen Vorfahren eruieren.
Führt man ohne dieser Nachweise dann ein fremdes Wappen (nur gleichen Namens,
Namensgleichheit ist nicht Wappengleichheit)) kann man unter Umständen Ärger mit einem Gericht bekommen, falls der berechtigte Wappenführer (bzw. Familie) eine Anzeige stellt nach § 12 BGB.
Das selbe gilt auch ähnlich für Hausmarken die als
Kennzeichnung von Eigentum und Besitz an Häusern, Geräten usw. bis ins 20 Jh. dienen.
Gruß PEER