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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 00:46 
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Liebe Wappenfreunde,

bei meinen genealogischen Recherchen bin ich auf eine Kaufurkunde aus dem Jahre 1570 gestoßen.
Die Urkunde wird quittiert und gesiegelt von Caspar Hornecker, Bürger zu Ingelfingen.

Da das Siegel extrem schwer zu erkennen ist, habe ich versucht die Konturen nachzuzeichnen. Bitte entschuldigt meine grafische Minusbegabung...

Leider kann ich das Schildbild überhaupt nicht deuten. Ich freue mich über jeden kreativen Vorschlag.

Bild
Mein erster Gedanke war ein Füllhorn, aber es läuft nicht spitz zu.

Danke vorab & viele Grüße,
Marc

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„Kirchhausen liegt zwischen anmuthigen Gärten und Baumanlagen; dahinter ist eine schöne Aussicht nach den Gebirgen des Neckars; man kommt durch ein artiges Wäldchen und durch eine Pappelallee bis Frankenbach.“
Johann Wolfgang von Goethe, Tagebucheintrag v. 27.08.1797


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 06:51 
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Ein Büffel-/Ochsen-/Stiergrind vielleicht ?

Wegen "Horn"-ecker?

Sonst setz' doch einfach mal ein Photo ein, ganz gleich, wie undeutlich der Abdruck ist.

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Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 09:07 
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Hallo Jochen,

hier das bestverfügbare Foto. Ich habe schon alles mögliche probiert: Falschfarben, Sättigung, Kontraste, Relief usw. Im Archiv vor Ort habe ich es auch mit Hinterleuchtung versucht. Der Siegelabdruck ist im Original nur 20mm groß.

Bild

Das Horn ist nicht schlecht. Wäre durchaus möglich.

Weitere Kommentare sind herzlich willkommen.

Viele Grüße,
Marc

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„Kirchhausen liegt zwischen anmuthigen Gärten und Baumanlagen; dahinter ist eine schöne Aussicht nach den Gebirgen des Neckars; man kommt durch ein artiges Wäldchen und durch eine Pappelallee bis Frankenbach.“
Johann Wolfgang von Goethe, Tagebucheintrag v. 27.08.1797


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 11:45 
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Ich hab' mal die Strukturen eingezeichnet, die ich meine, erkannt zu haben (Ohne Decken).

Bild

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Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 12:18 
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Hallo Jochen,
danke für Deine Unterstützung.

Die von Dir gezeichneten Umrisse könnten schon gut hinkommen. Das wäre dann nicht so weit von einem Horn / Grind / Füllhorn entfernt.

Gibt es weitere gemeine Figuren die so aussehen könnten?

Danke & Gruß,
Marc


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 12:20 
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Ich sehe im Schild unter den Hörnern (bzw. dem einem Horn) einen Dreiberg, und komme daher zum Schluss, dass wir es hier wohl mit dem Wappen des Geschlechts (HORNECK) von HORNBERG zu tun haben: einmal "schwäbisch", einmal "elsässisch" im Siebmacher 1 S. 118, 196.

Gibt es genealogische Angaben zu Caspar HORNECKER? Gehörte er zum o.g. Geschlecht, oder hat er sich aufgrund Namenähnlichkeit dieses Wappens bedient?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 13:45 
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Beiträge: 208
Zum Vergleich:
AGvmpp hat geschrieben:
(HORNECK) von HORNBERG […]
einmal "schwäbisch", einmal "elsässisch" im Siebmacher 1 S. 118, 196.



v. HORNBERG, "elsässisch" Si1 196. ———————————————————— HORNECK v. HORNBERG, "schwäbisch" Si1 118.
Dateianhang:
Horneck_v_Hornberg.jpg
Horneck_v_Hornberg.jpg [ 222.42 KiB | 11376-mal betrachtet ]


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 14:31 
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Hallo Alexander,

danke für den äußerst interessanten Hinweis und den Wappenvergleich.

Genealogisch kann ich den Caspar Hornecker im Moment weder meiner Honecker Linie noch den Horneck v. Hornberg zuordnen. Rein geografisch hätte er zu meinen Honecker gepasst, aber das muß nichts heißen. Etymologisch passt das R in HoRnecker auch nicht rein. Das wäre der erste Fall in meiner Ahnenforschnung in dem ein Honecker als HoRnecker geschrieben worden wäre.

Der Dreiberg wäre durchaus denkbar. Bei meinem Durchleuchtversuch im Archiv waren jedenfalls ein Stechhelm und die Mundstücke an den Hörnern der Helmzier gut sichtbar. Auch macht mich stutzig, warum ein (einfacher) Bürger siegelt.

Daher wage ich die These, es muß sich um ein Mitglied der Familie Horneck v. Hornberg gehandelt haben, der eben Hornecker genannt wurde.
Das sich ein Bürgerlicher eines adeligen Wappens bedient ist zwar nicht neu, aber in dem hier beschriebenen ländlichen Bereich (Hohenlohe) im Jahr 1570 möglicherweise unwahrscheinlich.

Vielen Dank für die Hinweise.

Viele Grüße,
Marc


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 21:28 
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Daß es sich um einen "einfachen Bürger" gehandelt haben solle, kann man wahrscheinlich ausschließen.

Irgendeinen Einfluß wird er gehabt haben - Schulze, wohlhabender Kaufmann - vielleicht auch Bürgermeister, Stadtrat oder dergleichen. Geistlicher wahrscheinlich eher nicht, wegen des Helmes, oder wie seht Ihr das?

Denn man darf ja nicht vergessen - ein Siegel zu schneiden, kostete auch damals Geld, das niemand ohne Not oder Zwang gerne ausgab.

(Hmmmmmm.....à propos "Geld"...... reden wir von einem schwäbischen Vorfahren....? :wink: :wink: :wink: )

_________________
Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2015, 23:29 
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siehe auch den Thread Wappen der Herren von Horneck vom September 2011, hinkünftige Adresse: Wappen der Herren von Horneck.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13.02.2015, 00:26 
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Hallo Jochen,

das ganze Vertragswerk, bei dem ein Haus verkauft wird, besteht aus 3 Urkunden:

a. Der Käufer, ein gerüsteter Diener der Reichstadt Augsburg quittiert den Besitzübergang eines Hauses von Caspar Hornecker, Bürger zu Ingelfingen. Die Urkunde siegelt der Käufer.
b. Der Käufer quittiert die von Caspar Hornecker erhaltenen 50 fl. Caspar Hornecker wird als Bürger zu Ingelfingen genannt. Die Urkunde siegelt der Schultheiß.
c. Caspar Hornecker, Bürger zu Ingelfingen quittiert den Erhalt von weiteren 100 fl. für das Haus. Die Urkunde siegelt der Verkäufer Caspar Hornecker.

Der Kaufpreis dürfte einem heutigen Warenwert von ca. 15.000 - 30.000 EUR entsprechen. Also wirklich kein kleines Geschäft.
Die Urkunde c, hat Caspar Hornecker selbst geschrieben, unterschrieben und gesiegelt.

Der Vertragswert und die Tatsache das er selbst geschrieben & gesiegelt hat, sprechen wohl eher gegen einen "gewöhnlichen" Bürger.

Zum Thema Schwaben. Da ist man hier in der Gegend geteilter Meinung. Die Einen sagen ja, die Anderen meinen wir sind Franken oder Württemberger. Badener will hier jedenfalls niemand sein. Aber das Thema sprengt den Rahmen.... :bur2:

Danke an alle die an der Lösung mitgeholfen haben.

Viele Grüße,
Marc


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13.02.2015, 16:13 
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In dem genannten Zeitraum gab es bereits "Bürgersiegel".

Warum sollte also der "Bürger" Caspar Hornecker kein persönliches Siegel verwendet haben?

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13.02.2015, 17:59 
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Staatsarchiv Ludwigsburg B 249 U 220
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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I / 1219-1803
Titel: Gregor Spies von Rothenburg an der Tauber (Thauber), Notar, beurkundet, daß vor ihm und den anwesenden Zeugen Michael Sulthers von Schwäbisch Hall (Schwebischen Hall) im Bistum Würzburg (Würtzburg), Johann Heun (Hewn) von Miltenberg und Georg Knockens von Hardheim (Haerheim), beide aus dem Bistum Mainz (Maintzer Bistumbs) am oben erwähnten Ausstellungsdatum der Urkunde Melchior Horn ? und Hans Müller, Gemeindevorsteher (Heimbürger) [zu Althausen], Michael Woltz, Heinrich Dürlaß und Thomas Grüglein, [alle wohnhaft zu Althausen], erschienen sind und für die Gemeinde Althausen um eine Ausfertigung des vom A. imgleichen Jahr am 19. bzw. 20. Febr. 1534 zu der Streitsache in Althausen angefertigten Notariatsinstrumente gebeten haben. Im Notariats instrument vom 19. Febr. 1534 beurkundet der A. lediglich, daß vor ihm und in Gegenwart den Zeugen Herr Walther von Cronberg (Cronnberg), Hoch- und Deutschmeister (Administrator des hohenmeisterambts Inn Preußsenn und Maister Theutschs ordens Inn Theutschen und wellischenn lannden) und Herr Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus (Newenhaus), erschienen sind und daß der bereits erwähnte Walther von Cronberg Nikolaus Vehe als seinen Vertreter in der Streitsache zu Althausen im Bistum Würzburg im Haus des Thomas Grüglein ausgestellten Notariatsinstrument, das wie das Notariatsinstrument vom 19. Febr. 1534 nur sinngemaß wiedergegeben wird, beurkundet der A., daß vor ihm und den bereits erwähnten Zeugen Herr Nikolaus Vehe, Amtsverweser des Deutschen Ordens zu Neuhaus, Melchior Horn und Hans Müller, Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher (Heimbürer) zu Althausen (Althausenn) mit der Mehrheit der ganzen Gemeinde Althausen erschienen sind und daß Nikolaus Vehe mitteilen läßt, daß am 12. Nov. 1532 in der Kanzlei zu Mergentheim vor ihm, den Herren Johann Siglinn ?, Doktor, und Gregor Spies, beide Sekretäre und Räte des Hochmeisters, Michael Schwabe und Adam Hafenbart, Gemeindevorsteher [zu Althausen] erschienen seien, und ihm mitgeteilt hätten, daß in der Gemeinde Althausen Unklarheit bestehe und Auseinandersetzungen herrschen über die Obrigkeit in der Gemeinde Althausen, da einerseits der Amtmann zu Krautheim (Crautheim), andererseits der Amtmann zu Boxberg und darüber hinaus das Amt [des Deutschen Ordens] zu Neuhaus in Althausen Hoheitsrechte ausüben würden. Der A. beurkundet, daß sich in dieser Auseinandersetzung Albrecht, Kardinal und Erzbischof zu Mainz (Meinthse); Max Stumpf, Amtmann zu Krautheim; Daniel Draut..., Amtmann zu Boxberg, in Vertretung für den Pfalzgrafen [bei Rhein], das Kloster Schöntal (Schönthal) und der Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens gegen überstehen und versuchen eine Einigung zu erziehlen, wobei der Deutsche Orden, wie der A. beurkundet, die Ansicht vertritt, daß das Dorf Althausen von alters her zum Amt Neuhaus gehöre. Wie der A. des weiteren beurkundet, werden dem Schultheiß und Gericht zu Markelsheim (Marckelsheim) bzw. dem Amt Neuhaus des Deutschen Ordens gewisse Zuständigkeiten in der Gerichtshoheit über das Dorf Althausen übertragen. Im Verlauf der Beweisführung werden vom A. Volker und Caspar Hoenecker ?, als pfalzgräfliche Leibeigene, bzw. Barthell Walther und Hans Müller, der zuvor Leibeigener der Johanniter zu Mergentheim war und sich freigekauft hatte, als Lehensleute des Amtmann zu Boxberg erwähnt und darüber hinaus miteteilt, daß die Auseinanersetzung bereits Gegenstand eines Gerichtstags ? zu Heidelberg war.
Laufzeit: 1534 Februar 23 (montag nach dem sonntag Invocavit drey und zwentzigst februarii)

hier das Original
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/bild_zoom/thumbnails.php?bestand=17103&id=2388495&syssuche=caspar%20hoenecker%20honecker&logik=und

..also ganz unbedeutend war der sicher nicht.. Vlt. beim Amtmann zu Boxberg weiter suchen ?


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Ungelesener BeitragVerfasst: 14.02.2015, 10:04 
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Registriert: 23.12.2012, 22:28
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sterkjue hat geschrieben:
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Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I / 1219-1803
Titel: Gregor Spies von Rothenburg an der Tauber (Thauber), Notar, beurkundet, […]Im Verlauf der Beweisführung werden vom A. Volker und Caspar Hoenecker ?, als pfalzgräfliche Leibeigene, […]


Sehr interessant! Da hätte man zweierlei näher zu untersuchen:
a) Schreibversehen bzw. Lesefehler "e" statt richtig "r"?
b) Woher die Leibeigenschaft des Caspar Ho…necker: der Vater ein Horneck v.Hornberg, hingegen die Mutter eine "pfalzgräfliche Leibeigene"?


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