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 Betreff des Beitrags: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 17.08.2008, 13:46 
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Guten Tag,

habe gerade ein interessantes Urteil auf dem Webserver des BKA Österreich vom Obersten Gerichtshof aus dem Jahre 1994 gefunden, das für die Wappenführung in Österreich interessante Details offenbart. Insbesondere geht es darum, dass ein Deutscher einen Österreicher wegen Führung des Wappens verklagt hat. Zu finden auf http://ris.bka.gv.at/jus/ -- oben beide Anzeigenoptionen anhaken, dann nach "Familienwappen" suchen. Das Ergebnis liefert das Urteil TE U OGH 1994/03/10 6 Ob 649/93.

Darin heißt es:

[...]

Da ein Sachverhalt mit Auslandsberührung (§ 1 Abs 1 IPRG) vorliegt,
ist zunächst die Frage des anzuwendenden Rechts zu prüfen. Zutreffend
und unangefochten bejahten die Vorinstanzen (wegen Fehlens einer
ausdrücklichen Kollisionsnorm für den Schutz eines Familienwappens)
analog dem Namensrecht auch für das Wappen- als Persönlichkeitsrecht
nach § 13 Abs 1 IPRG aufgrund des Personalstatuts des Klägers, eines
deutschen Staatsangehörigen, sowohl die Anwendung deutschen Rechts
als auch das in dieser Rechtsordnung aus dem Wappenschutz abgeleitete
Recht zur Führung eines Familienwappens (Schwerdtner in Münchener
Kommentar3, Rz 56 zu § 12 BGB mwN; Palandt53 Anm 38 zu § 12 BGB mwN;
Heinrich in Soergel, BGB12 Rz 154 f zu § 12 BGB). In analoger (§ 7
ABGB) Anwendung des § 13 Abs 2 IPRG ist aber der Schutz des deutschen
Wappenrechts nach österreichischem Sachrecht zu beurteilen, weil die
behaupteten Eingriffshandlungen in dieses Recht in Österreich
erfolgten (vgl EvBl 1993/58 zu § 78 UrhG). Eingriffe in private
Wappenrechte haben im österreichischen Privatrecht keine Regelung
erfahren. In Österreich steht einer blühenden öffentlichen und
kirchlichen Wappenführung (Gall, österr. Wappenkunde2 20) das Verbot
der Personen- und Geschlechterwappenführung gegenüber. Nach der
aufgrund des AdelsaufhebungsG StGBl 1919/211 erlassenen
Adelsaufhebungsvollzugsanweisung StGBl 1919/237 wurde das Recht zur
Führung von Familienwappen, insbesondere auch der "fälschlich
'bürgerlich' genannten Wappen" aufgehoben (§ 2 Z 5 leg.cit.) und auch
die Wappenführung unter strafrechtliche Sanktion gestellt (§ 5
leg.cit.). Für den Schutz eines deutschen Familienwappens gegen
Beeinträchtigungen ist nach Auffassung des erkennenden Senats wegen
Vorliegens einer zweifellos ungewollten Gesetzeslücke die Regelung
des § 43 ABGB analog anzuwenden. Gemäß § 43 ABGB idF gemäß § 1
III.Teilnovelle, RGBl 1916/69, kann auf Unterlassung klagen, wer
durch unbefugten Gebrauch seines Namens beeinträchtigt wird. Eine
unzulässige Namensanmaßung liegt unter anderem dann vor, wenn jemand
einen fremden Namen "führt", ihn also nach außen erkennbar zur
Kennzeichnung der eigenen Person, des eigenen Unternehmens oder der
eigenen Waren oder Leistungen verwendet (ÖBl 1985, 14 mwN). Wenn man
diese zum Namensrecht entwickelten Grundsätze analog auch auf den
Schutz eines (ausländischen) Familienwappens heranzieht, "führt" die
beklagte Partei das Wappen des Klägers.
[...]

Finde ich spannend, wollte ich deshalb nur mal anmerken ;-)

Lg
m.

P.S.: Die beklagte Partei hat durch das Urteil oben übrigens ziemlich auf den Sack gekriegt, das österreichische Gericht hat tatsächlich dem deutschen Staatsbürger Recht gegeben und die beklagte Partei letztinstanzlich aufgefordert, die Führung des Wappens zu unterlassen.

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In meinem Hirn, da scheppert es, ich bin ein Kind, ein deppertes!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 18.08.2008, 13:02 
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Ein wirklich toller Fund Martin. :D

Den Beitrag könnten wir doch sogar als wichtig markieren. :idea:

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 23.08.2011, 10:11 
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Hallo,
AG hat uns auf diese Seite hingewiesen:

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntsche ... eSelf=True

AG hat den Text genauer gelesen, als die Vorredner und kommt deshalb zu einer völllig anderen Einschätzung.

Bitte deshalb das Urteil genauer lesen!

Der Kläger konnte nicht den Wappengebrauch verhindern.
Der Kläger trägt alle Kosten- AG schätzte diese auf 15 T €.
Die Sache ist zu 100 % ausgeurteilt.

Für mich ist der Text auf der empfohlenen Seite auch ein Beleg für den " Verkauf " von Wappenrechten. Das Wappen wird keinerlei Sonderrecht unterworfen und rechtlich beurteilt wie eine Sache, in diesem Fall ein Hotel mit Wappen. Das Wappen ist Bestandteil des Hauses und kann uneingeschränkt durch Dritte- nicht der Wappenbürger- genutzt werden.
Erneut klare Absage an Gewohnheitsrecht, Wappensonderrecht usw.
Das Wappen ist Eigentum, Eigentumsbestandteil, über dieses darf der Eigentümer völlig frei verfügen. In diesem Fall verkaufen.
Fragen bleiben offen?
- Was ist mit den Rechten von Dritten am Wappen?
- War der Verkäufer im Innenverhältnis der Wappeneigentümer zum Verkauf berechtigt usw.

Vielleicht kann AG hier mal - für alle nachzulesen- seine Interpretation des Urteiles veröffentlichen.
Martin verdanken wir den Anstoß zur Diskussion und AG die Richtung.
VG
Ingo


LG
Ingo

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http://www.roland-wappenrolle-perleberg.de/


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 23.08.2011, 17:07 
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In Österreich gibt es nun einmal keinen Schutz für Privatwappen. Die Führung (obgleich eigentlich strafbar) wird lediglich geduldet, ist aber an sich nicht rechtmäßig.

Insofern ist das Urteil völlig folgerichtig und auch nicht besonders geheimnisvoll.

Das Gericht läßt hier offen, ob ein im Ausland rechtmäßig geführtes Wappen grundsätzlich Schutz in Österreich genießen könnte. Es windet sich da heraus, weil es die schlüssige "Gestattung" der Wappenführung (nicht den Verkauf des Wappens an sich) durch den Verkauf der konkreten Ausgestaltung des Wappens annimmt.

_________________
Schöne Grüße

jochen


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 23.08.2011, 21:04 
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jochen hat geschrieben:
In Österreich gibt es nun einmal keinen Schutz für Privatwappen. Die Führung (obgleich eigentlich strafbar) wird lediglich geduldet, ist aber an sich nicht rechtmäßig.

Insofern ist das Urteil völlig folgerichtig und auch nicht besonders geheimnisvoll.

Das Gericht läßt hier offen, ob ein im Ausland rechtmäßig geführtes Wappen grundsätzlich Schutz in Österreich genießen könnte. Es windet sich da heraus, weil es die schlüssige "Gestattung" der Wappenführung (nicht den Verkauf des Wappens an sich) durch den Verkauf der konkreten Ausgestaltung des Wappens annimmt.


So sehe ich das auch!

_________________
Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 23.08.2011, 21:20 
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Österreichs Gesetze und deren auslegung sind manchmal so od so sonderbar, dadurch steht es jedem Bürger zu dieses auch nicht zu beachten.
In der Duldung ist klar zu erkennen dass daß Rechtssystem keinen Ärger und mögliche Einsprüche haben möchte, mögliche Gesetzesänderungen währen mit Sicherheit die Folge....für echte Österreicher gibts nichts schlimmeres :-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2011, 12:00 
Für die freundliche Einladung vielen Dank!


Erst einmal in aller Kürze zur Konstellation:
Der Kläger hat das Hotel, an und in welchem die Wappenführung stattfindet, »am 4.März 1985 "wie sie derzeit liegt und steht samt allem rechtlichen und faktischen Zubehör, soweit dies mit der Liegenschaft fest verbunden ist" an ein liechtensteinisches Unternehmen« verkauft; das Hotel ist dann erst ins Eigentum der beklagten Partei gelangt: »die beklagte Partei (kaufte) die Liegenschaft (…) am 27.September 1988 "mit allen mit dieser Liegenschaft verbundenen Rechten, Befugnissen und Pflichten, sowie samt allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör" und führt seither das - mit keinem schlechten Ruf behaftete - Hotel«. Der Kläger hat also nicht seine Kaufvertragspartnerin geklagt, sondern erst die nächste Eigentümerin.

Als erstes möchte ich auf folgenden Punkt hinweisen, der mir ins Auge gestochen ist:

Es war dem OGH offenbar ein Anliegen, hervorzuheben, daß das Hotel unter der Führung der beklagten Partei »mit keinem schlechten Ruf behaftet[.]« ist.

Daraus läßt sich m.E. durchaus schlußfolgern, daß ein tadelnswerter Ruf der beklagten Partei zu einem anderen Ergebnis geführt haben könnte.

Ich beabsichtige, eine detaillierte Analyse dieser OGH-Entscheidung vorzunehmen und — sofern möglich — darauf aufbauend eine rechtswissenschaftlich fundierte Äußerung abzugeben, welche Stellung Familienwappen in der österreichischen Rechtsordnung haben.
Das vom OGH konstatierte »Vorliegen[.] einer zweifellos ungewollten Gesetzeslücke« fordert es geradezu heraus, die Sache gründlich zu untersuchen — unabhängig von der zweifellos ebenfalls interessanten Frage, ob (bürgerliche) Familienwappen nun seit 20. April 1919 verboten sind oder doch nicht.


Sobald ich mitteilenswerte (Zwischen-)Ergebnisse habe, melde ich mich wieder und freue mich über alle denkbaren Anregungen :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2011, 19:44 
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http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/la ... ienwappen/

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10000036

Wappen wurden in Österreich auch immer mit dem Adel verbunden. Und da es Wappen ohne Adel nicht geben konnte, ist halt der Gebrauch von Wappen allgemein untersagt worden. :wink:

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Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2011, 20:36 
A.Lenz hat geschrieben:
http://www.tirol.gv.at/themen/kultur/landesarchiv/forschungstipps/familienwappen/


Dieser namentlich nicht (!) gekennzeichnete Text auf der Domain des Landes Tirol wird im Internet häufig auszugsweise zitiert. Ich versuche herauszufinden, wie die Person, welche ihn verfaßt hat, zu ihrer Rechtsauffassung gelangt ist.

A.Lenz hat geschrieben:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000036


Ganz richtig, das ist die Verfassungsbestimmung in diesem Zusammenhang. Sie bestimmt in ihrem § 4 eine Verordnungsermächtigung: »Die Entscheidung darüber, welche Titel und Würden nach § 1 als aufgehoben anzusehen sind, steht dem Staatssekretär für Inneres und Unterricht zu.«
Erst die von mir oben kurz erwähnte am 20. April 1919 in Kraft getretene VO »Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzes« (welche allerdings im Stufenbau der Rechtsordnung von der hM als »einfachgesetzliche Regelung« aufgefaßt wird) bestimmt in ihrem § 2:

»Durch § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 211, sind aufgehoben:
1. das Recht zur Führung des Adelszeichens “von”;
2. das Recht zur Führung von Prädikaten, zu welchen neben den zugestandenen die Familien unterscheidenden Adelsprädikaten im engeren Sinne auch das Ehrenwort Edler sowie die Prädikate Erlaucht, Durchlaucht und Hoheit gezählt wurden;
3. das Recht zur Führung hergebrachter Wappennamen und adeliger Beinamen;
4. das Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z. B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog, sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen;
5. das Recht zur Führung von Familienwappen, insbesondere auch der fälschlich “bürgerlich” genannten Wappen, sowie das Recht zur Führung gewisser ausländischer, an sich nicht immer mit einem Adelsvorzuge verbundener Titel, wie z. B. Conte, Conta Palatino, Marchese, Marchio Romanus, Comes Romanus, Baro Romanus ec., selbst wenn es nichtadeligen Familien zukam.«

Es ist z.B. keineswegs eindeutig, wie die dunkle Formulierung »insbesondere auch der fälschlich “bürgerlich” genannten Wappen« gemeint ist.

Insoweit komme ich auf Satz 2 ff im Beitrag des Landes Tirol zurück. Wenn es dort heißt: »In Österreich wurde ihm [dem Familienwappen, Anm. AG] mit dem Adelsaufhebungsgesetz vom Jahre 1919 der Garaus gemacht. Streng genommen ist in Österreich seit damals das Führen von Adels- oder Familienwappen verboten. Der republikanische Gesetzgeber sah irrtümlich auch in den Wappen bürgerlicher Familien Insignien des Adels und schaffte sie zusammen mit den Adelswappen und Adelstiteln ab. Die Praxis zeigt sich milder, aber an einem ist nicht zu rütteln: Im Gegensatz zu den Wappen der Gebietskörperschaften - Republik Österreich, Bundesländer und Gemeinden - genießt das Familienwappen keinen wie immer gearteten gesetzlichen Schutz.«, so sind das leider keine wissenschaftlich (rechtswissenschaftlich) brauchbaren Aussagen, sondern eben die locker-flockig-launigen Worte eines (anonymen) Mitarbeiters der Landes Tirol.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2011, 20:49 
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Die Wappenführung war allgemein ein Vorrecht des Adels. Um mit dem Adelsaufhebungsgesetz aber alles was irgendwie nach Adel gerochen hat auszumerzen, mußten eben auch die "bürgerlichen" Wappen dran glauben. Man konnte doch nicht etwas legitimieren, was einmal das Vorrecht des Adels war. Und das wurde dann mit "fälschlich bürgerliche Wappen" umschrieben.

Es war m. E. die Angst da, nur ja nichts falsch zu machen. Deshalb besser ein Ding mehr, als ein Ding zu wenig ausmerzen. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2011, 21:13 
A.Lenz hat geschrieben:
Die Wappenführung war allgemein ein Vorrecht des Adels. Um mit dem Adelsaufhebungsgesetz aber alles was irgendwie nach Adel gerochen hat auszumerzen, mußten eben auch die "bürgerlichen" Wappen dran glauben. Man konnte doch nicht etwas legitimieren, was einmal das Vorrecht des Adels war. Und das wurde dann mit "fälschlich bürgerliche Wappen" umschrieben.

Es war m. E. die Angst da, nur ja nichts falsch zu machen. Deshalb besser ein Ding mehr, als ein Ding zu wenig ausmerzen. :wink:



Ich habe diese Ansicht schon öfters gehört. Sie ist völlig verfälscht, denn sie verabsäumt ganz zentrale Punkte im richtigen Licht zu betrachten:

Es gab keinen Haß auf »den« Adel, es gab auch ganz sicher keinen »Klassenkampf« in Österreich 1919, egal was von den Geschichtsklitterern speziell 1934–1938 behauptet wurde.
Es regierten gemäßigte Sozialdemokraten — etliche unter ihnen selber dem historischen Adel angehörig.
Eine Vielzahl — wahrscheinlich sogar die Majorität — der führenden Mitarbeiter in den zuständigen Ministerien waren ebenfalls Angehörige des historischen Adels und somit »Betroffene« der Vorschriften, an welchen sie selbst mitgewirkt haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2011, 21:53 
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Lustig ist wie man ein solches Gesetz als Bürger überhaupt anerkennen kann, es gibt Dinge im Leben die ich dem Gesetz vorziehe zb meine Familie und alles waß dazu gehört.
Ich habe sogar schon mal vor einem Richter bemerkt dass ich gegen sein Urteil zwar nichts machen kann daß Gesetz in diesem Punkt aber nie anerkennen werde..egal waß auch kommt, meine Familie geht über den Staat da lass ich mir nicht dreinreden...betraf damals eine Obsorge. :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 26.08.2011, 05:17 
G.Metter hat geschrieben:
Lustig ist wie man ein solches Gesetz als Bürger überhaupt anerkennen kann (…)
Ich habe sogar schon mal vor einem Richter bemerkt dass ich gegen sein Urteil zwar nichts machen kann daß Gesetz in diesem Punkt aber nie anerkennen werde.. (…)


Lieber Herr Metter, ich weiß nicht, ob Sie eine Art »konservativer Rebell« sind; damit aber die Nichtösterreicher hier keinen falschen Eindruck bekommen, möchte ich ganz kurz ins Gedächtnis rufen, was Sie im staatsbürgerlichen Unterricht — spätestens beim Bundesheer oder als Zivildiener — gelernt haben müßten: Es steht nicht im Belieben des Bürgers, eine Rechtsvorschrift »anzuerkennen« oder nicht. Es steht beispielsweise auch nicht im Belieben eines Zeugen, dessen Anwesenheit vom Gericht angeordnet wurde, zu erscheinen oder nicht. Und daß man gegen Urteile der unteren Instanzen »nichts machen« könne, ist definitiv nicht wahr! Österreich ist ein Rechtsstaat, in welchem man praktisch alle verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen vor die Höchstgerichte (OGH, VwGH, VfGH) bringen kann. Der österreichische Instanzenzug bietet einen deutlich dichteren Rechtsschutz als in den meisten Nachbarländern zuhanden und arbeitet zwar nicht immer rasch, so doch sehr präzise.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 26.08.2011, 16:12 
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Ich weiß echt nicht, was an meiner Ausführung den nun falsch sein soll.

1. Man schaffte den Adel und seine Privilegien ab.

2. Eines dieser Privilegien war die Führung von Wappen

3. Und wenn man dem mittlerweile abgeschafften Adel die Wappenführung verbietet,

dann kann man diese dem nun nur noch übriggebliebenen Bürgertum auch nicht erlauben. Was ja irgendwie auch logisch ist. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 26.08.2011, 19:12 
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@AGvmpp

Es ist in Ordnung wenn ein Staat auch seine Gesetze festlegt und sie auch umsetzt. Aaaaber..... :-)
Ob nun im Staatsbürgerlichen Unterricht oder beim Militär (wo ich mehr als die meisten für meine Heimat gedient habe) gelernt habe wie unser Staat so tickt...es ist egal...wir müssen zuerst den Menschen als Individium anerkennen.
Für mich steht ganz klar fest, man kann gegen Urteile nur soweit ankämpfen soweit es der Staat auch zulässt. Waß man aber als Mensch und Individum kann..ist...öffentlich zu bekunden daß man dieses Urteil nicht anerkennt da man seine eigenen Moralischen Werte nicht verletzen will, deswegen bin ich lange noch kein Rebell sondern nur anderer Meinung ;-)

Im großen und ganzen hatt Österreich sicherlich ein recht gutes Rechtssystem ein wenig langsam und träge manchmal auch Faul.
Zum Faul ein bsp:
Mutter versuchte nachdem sie uns 2Jahre lang alleine gelassen hatte plötzlich meinen Sohn an sich zu reissen!
Ich hatte eine Obsorgeverhandlung wo mir vorgeworfen wurde dass mein Kind daß zu dieser Zeit 2Monate die erste Klasse Volkschule besuchte ein ein schlechtes Zeugnis hätte...
Der Richter fragte mich allen ernstens WARUM er so schlechte Noten hätte und ich mich wie die Anklage behauptet mich nicht kümmern würde.
Stellen sie sich vor...versuchen sie sich in diese Situation hinen zu versetzen :-)

Meine Antwort war nur....Ich möchte gerne einen Richter der zumindest mal die Anklage durchgelesen hat, der Rechnen kann und der wenigstens ein kleeeein wenig seine Arbeit ernst nimmt!
Alleine aus der Gefahr heraus...daß wenn er mir eine solche Verblödete Frage stellt...nähmlich gar nichts gelesen hat!
Seitdem bin ich hier sehr sehr aufmerksam, ich bin zwar nur ein normaler Bürger bin aber kein Vollidiot der sich vor dem Gesetz in die Hosen macht.

Entschuldigt bitte diesen Text der eigentlich nicht zum Thema gehört, er sollte nur zeigen dass ich Gesetze zwar anerkenne wo sie aber für mich nicht Akzeptabel sind....die Metterische Eisenbahn drüberfährt :-)

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