Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

Ein Forum welches sich mit der Heraldik, angrenzenden Hilfswissenschaften und vielen anderen Themen beschäftigt.
Aktuelle Zeit: 28.03.2024, 10:23

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Forumsregeln


Die Forumsregeln lesen



Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Wappenrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 17.05.2009, 19:55 
Offline
Mitbegründer der GwF
Benutzeravatar

Registriert: 02.12.2005, 19:28
Beiträge: 12807
Wohnort: Oberbayern
Wappenrecht des Adels, der Patrizier, der Kirchenfürsten und der Wappenbürger, sowie der Länder, Städte, Stifte und Klöster, Orden, Gesellschaften und Zünfte:

Die Blütezeit der Heraldik entwickelte vor allem auch ein besonderes Wappenrecht, das Recht am einzelnen Wappen. Der Wappenträger besaß "Eigentums- und Ausschließlichkeitsrecht" und damit zusammenhängend auch das "Verfügungsrecht" über sein Wappen. Das Letztere trat Inkraft bei Entäußerung durch Verkauf, Tausch oder Schenkung. Wappenübertragungen (sei es des Ganzen, oder nur Teile des Wappens) finden schon im 14. Jahrhundert ziemlich häufig statt. Streitigkeiten über vermeintliche zu Unrecht geführte Wappenschilde wurden auf dem Schiedsweg beigelegt. Ferner wurde eines sehr strenge Kontrolle über Zulässigkeit und rechtmäßige Führung der Wappen an den Schranken des Turnierhofes durch die Herolde ausgeübt und hier auch der Begriff der "Wappenfähigkeit" gebildet.

Die "Wappenfähigkeit" ist das Recht überhaupt ein Wappen "führen" zu dürfen. Der Gegensatz dazu ist das Wappen "tragen", womit angedeutet wird, daß auf dem Schilde des Kriegers nicht sein eigenes, sondern das Wappenbild seines Lehnherrn erscheint. Demnach wurden alle Amts-und Lehnswappen "getragen". Doch verwischte sich dies im Laufe des 13. Jahrhunderts.

Das Hauptmoment der Wappenführung bildete das lehnrechtliche und militärische, die Zugehörigkeit zu dem mit Lehensbesitz ausgestatteten ritterlichen Geburtsstande oder zu einer mit Territotialbesitz begüterten Gemeinschaft.

Man unterscheidet die "Wappenfähigen" in zwei Gruppen:

a) Familien

1. Adel
2. Patrizier
3. Kirchenfürsten
4. Wappenbürger

b) Unpersönliche Begriffe

5. Länder
6. Städte
7. Stifte und Klöster
8. Orden, Gesellschaften und Zünfte oder Gilden

1. Adel

Als vorzüglichster Träger der Wappen von der Blütezeit der Heraldik bis in die Gegenwart, ist der hohe und niedrige Adel anzusehen. Er war ja auch der berufene Stand, der die wappengeschmückten Waffen in Kampf und Turnier praktisch brauchte.

2. Patrizier

Sie sind die nach Aufgabe ihres Land- und Lehenbesitzes frühzeitig in die Städte übergesiedelten Adeligen, die das Stadtregiment an sich gerissen hatten und erbliche Ratsstellen einnahmen. Als Angehörige des Ritterstandes - den sie als Geburtsstand nicht aufgeben konnten - führten sie ihre ererbtes Wappen fort.

3. Kirchenfürsten

Als geistliche Fürsten bildeten sie im deutschen Lehenstaat den vornehmsten Stand nach dem König, den zweiten der Heerschildordnung. Als vom Kaiser oder König sowohl mit ihren geistlichen als auch weltlichen Territorien belehnt, mithin "hoher" Adel - aus dessen Mitte sie auch meist hervorgingen - wappenfähig. Der Klerus vereinigte meist das Wappenbild seines geistlichen Territoriums mit dem eigenen Wappen.

4. Wappenbürger

Abgesehen von den Patriziern und ratsfähigen Zünftlern, sehen wir schon früh auch sonstige Angehörige der Städte Wappen oder wappenähnliche Bilder in ihren Siegeln gebrauchen. Diese Städter, die z. T. aus ihrer angeborenen Unfreiheit durch die Erlangung der Bürgerrechte frei und unabhängig wurden, haben in dieser Bürgereigenschaft als Angehörige einer Stadt und Territorialbesitzerin, sowie der städtischen Heertruppen, also als Wappenfähige ein Recht auf Wappenführung ausgebildet.

5. Länder

Wappenfähige Länder sind ursprünglich nur die Lehensterritorien von denen Heeresdienste geleistet wurden. Also Herzog- und Fürstentümer, Grafschaften, Herrschaften und die geistlichen Fürstentümer. Der Zusammenhang zwischen Land und Wappen trat vor allem bei den Belehnungen mit dem Territorium auf. Wenn auch anfänglich die "Landeswappen" nicht auf den als Lehenssymbol übergebenen Fahnen erscheinen, so sehen wir in Wappen und Siegeln der Belehnten die im verbliebenen Territorien durch ihre Wappenbilder und, soweit es sich um eine Neuerwerbung handelte, das neue Land durch einen besonderen Schild oder Schildteil vertreten.Später stellte man die verschiedenen Länderwappen nebeneinander oder vereinigte sie in einem Schild.

6. Städte

In der frühen Blütezeit der Heraldik besaßen die Städte keine eigentlichen Wappen. Auch ihre Siegel enthalten zum grrößten Teil kein Wappen. Für gewöhnlich befindet sich als Bild in den Städtesiegeln eine burgartige- turm und zinnengeschmückte Architekturmasse. Meist ein Heiligen- oder anderes Bild, oder aber - und das ist am häufigsten der Fall - das Wappen des Landesherrn (und hier bloß der Schild oder Schild und Helm).

7. Stifte und Klöster

Sie waren Wappenfähig als geistliche Territorien, die Lehenssitz waren und von denen daher militärische Leistungen erfolgen mußten. Die geistlichen Territorialwappen treten aber nicht vor Ende des 13. Jahrhunderts auf, während die Siegel vorher nur den geistlichen Würdenträgern im vollen Ornat ohne Wappen, oder mit dem Familienwappen zu Füßen zeigten.

8. Orden, Gesellschaften, Zünfte oder Gilden

Orden: hier kommen vor allen Dingen die geistlichen Ritterorden in Betracht. Die "Deutschherren" führten ein schwarzes Balkenkreuz auf weißem Grund auf Mantel, Schild und Fahne, die "Johanniter" ursprünglich ein weißes einfaches Kreuz auf roter Fahne, dann später umgekehrt ein rotes Kreuz auf weißem Grund, die "Malteser" eine weißes einfaches Kreuz auf rotem Grund, die "Ritter von Montesa" ein rotes Kreuz in Gold, der "Schwertorden" ein rotes Kreuz mit schräggekreuzten Schwertern dahinter auf weißem Grund. Von dem "Templerorden" ist nur die anfangs geführte Fahne bekannt, die schwarz pber weiß quergeteilt war. Sonst trugen die Templer einen weißen Mantel mit einem einfachen roten Kreuz. Auch hier lagen für ihre Wappenfähigkeit zwei Bedingungen zugrunde. Zum einen waren die Ordensmitglieder nur Angehörige des Ritterstandes, zum anderen besaß der Orden Territorialmacht.

Gesellschaften: Turniergesellschaften waren Vereinigungen turnierfähiger Angehöriger des Ritterstandes. Als adelige Zunft führte sie entsprechende Wappenbilder, meist Tierbilder. Am Ende des 15. Jahrhunderts bestanden in Schwaben vier, in Franken vier, am Rhein drei und in Bayern eine Gesellschaft.

Zünfte oder Gilden: Seidem die Zünfte durch Eindringen in den Stadtrat die Ratsfähigkeit erlangt hatten, galten sie als mittelbar wappenfähig. Es ist allerdings zu vermerken, daß die gleichen Zünfte in den verschiedenen Städten sehr ungleiche Wappen ausbildeten und oft wenig heraldische Gebilde wählten. Zumeist enthalten ihre Wappen die hauptsächlichsten unterscheidenden Werkzeuge der betreffenden Zunft, oder aber auch die erzeugten Produkte , vielfach auch Instrumente und Erzeugnisse vereinigt.

(Quelle: F. Hauptmann: Wappenrecht, Dieman: Das Wappen als Zeichen rechtlicher Verhältnisse, Gritzner: Heraldik und Wappenwesen)

_________________
Gruß Alois


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 21.11.2016, 11:25 
Offline
Admin
Benutzeravatar

Registriert: 02.12.2005, 22:38
Beiträge: 4463
Wohnort: 64521 Groß-Gerau
"Richtlinien zu Wappenführung und Wappenweitergabe"


http://www.wappenkunde-niedersachsen.de ... recht.html

_________________
"steirerbluat is koa nudlsuppn"


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Dieses Thema ist gesperrt. Du kannst keine Beiträge editieren oder weitere Antworten erstellen.  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de