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Ungelesener BeitragVerfasst: 06.08.2009, 08:36 
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Nach dem ich in einem Beitrag sehr ausführlich meine Meinung zu Registrungsmöglichkeiten von Wappen und damit zusammenhängend der Formulierung der Führungsberechtigung darstellte, möchte ich heute, auf einen, meiner Meinung nach ,entscheidenden zu beachtenden Zusammenhang hinweisen / bei Neustiftungen / den von Motivwahl und Führungsberechtigung.

1. Ausgangslage dürfte sein:

Mitte des 14.Jahrhunderts beschäftigte sich mit der Wappenannahme der italienische Jurist Saxoferrato, er war der Auffassung , dass jeder das Recht hat, ein Wappen zu tragen und es frei zu wählen, allerdings verschieden von den schon existierenden" Quilibet potest assumere sibi arma et insignia, illa portare et in rebus propriis impingere"
Jeder kann Wappen und Abzeichen annehmen, sie tragen und auf ihm gehörige Sachen malen .
Somit entwickelte sich ein festes Recht. Jeder konnte ein Wappen nach seinem Geschmack wählen, mit der einzigen Einschränkung, dass es nicht mit einem anderen Wappen identisch sein dürfte.

2. Damit ist der Annehmende völlig frei in der Motivwahl, er muss jedoch ein Zeichen annehmen ,welches nach der Heraldik ein Wappen darstellt. Sonst führt er alles, nur kein Wappen.

3.Dr. Stephan Rekule von Stradonitz hat nach Auflösung der deutschen Heroldsämter für den Verein Herold 1922 eine zwölfte Auflage der Wappen= Fibel von Hildebrandt herausgegeben. Gerade im Zusammenhang mit der Standortfindung nach Abschaffung der Adelsvorrechte gibt dieses Werk Einblicke wieder, wie Zeitzeugen den Prozeß beurteilten.
S. 11 " Bedeutung der Wappenbilder "
"Eine der am häufigsten von Laien an Wappenkundige gerichte Frage ist die : was bedeutet dieses oder jenes Wappenbild ?.... Man kann nur sagen, daß die Annahme der meisten Wappenbilder eine willkürliche war oder auf irgendwelchen, längst nicht mehr zu ermittelnden Zufälligkeiten beruhte..." S. 11 Unidruckerei Stürtz Würzburg.
Wer stellen fest :
Willkür bei der Annahme
Totalverlust der Weitergabe des Sinnes der verwendeten Wappenbilder
Zufallsprinzip

von Stradonitz spricht dann allgemein in seiner Fibel von ... es zeugt infolgedessen von grenzenloser geschichtlicher Unkenntnis...diese müssen wir uns auch heute noch vorwerfen, wenn wir von einem möglichen Stifter, bis ins kleinste seine Motivwahl ergründen wollen. Wer gibt sich schon bei uns( GwF) zu frieden , mit der Aussage: Ich, der Stifter möchte dies ,weil es mir gefällt und heraldisch machbar ist ?

4. Ich brauche an dieser Stelle nicht die Aussagen des führenden Heraldiker Dr. Bernhard Peter wiedergeben zur Wappenannahme in heutiger Zeit, diese kann man selber lesen. Mein Rat ist ,ein Stifter sollte dies auch vorher tun. Ein entscheidender Gesichtspunkt kommt bei Bernhard Peter meines Erachtens zu kurz- der Zusammenhang von Motivwahl und der beabsichtigten Formulierung der Führungsberechtigung durch den Stifter der Gegenwart.

5. Dieser Zusammenhang läßt sich so darstellen:

- wenn ,wie hundertfach in Formulierungen in 17 Bänden ADW - über 40 Jahre Wappenrolleneintragungen- geschehen ,als Stifter beide Ehepartner erscheinen, demnach das neue Zeichen im Klartext ein frei erfundenes neues Ehewappen darstellt, müssen sich auch beide Linien im Wappen finden. " Man kann auch ein Ehewappen so darstellen, daß man die Schildbilder in einem gespaltenen Schilde vereinigt, entweder kommt dann in jede Hälfte eines der Wappen vollständig, oder- wo sich die Bilder dazu eignen- man teilt beide Schilde senkrecht in zwei Hälften und schiebt die rechte Hälfte des männlichen und die linke des weiblichen aneinander.." Fibel S. 19. Wer m.E. den Stifter als Ehepaar auffaßt, kommt um Allianzmotivwahl nicht umhin, es ist völlig unlogisch ,die Motive bei der vorgenommen Führungsberechtigung
dann nur von einem Ehepartner abzuleiten. Wenn das Ehepaar Stifter ist, ist eine nachträgliche Rückdatierung im Prinzip nur logisch ,wenn es auf beide Vorfahrenlinien_ Mann und Frau abgestellt wird. In der ADW häufiger so gemacht. Oft wurde dann noch dem Wappen ein Doppelname gegeben , obwohl das Stifterpaar nur einen einfachen Ehenamen führt.

- unsinnig in logischer Betrachtung ist dagegen, die Motivwahl nur agnatisch zu suchen und die Führungsberechtigung von Mann und Frau dranzuhängen. So wie bei uns ,bisher gemacht, der Stifter solle in seinem Geschlecht nach Motiven suchen und die " angehängte " Ehefrau ,weil sie ja den Namen des Mannes als Ehenamen auch führt, kann das Wappen während der Ehe mitführen, bei Scheidung wird es ihr weggenommen...noch unsinniger, wenn man diese Wappenstiftungsform( agnatisch) in der Führungsberechtigung -warum auch immer- auf die Vorfahren der Frau ( weder Namensidentität, nach Motivwahl) auch noch ausdehnt, dafür lassen sich auch Belege finden.

- sinnvoll erscheint mir auch die Betrachtung zu sein , was stifte ich ,ein Familienwappen oder ein Geschlechterwappen? Greifen wir in diesem Zusammenhang auf die über 80 Jahre alte Fibel...


" Geschlecht( Begriff) . Der Begriff " Geschlecht" ( lateinisch gens) ist der weitere, " Familie " der engere. Unter Familie versteht man das derzeitige " Familienoberhaupt", seine nächsten, lebenden, männlichen oder weiblichen Anverwandten des gleichen Stammes ( und deren Ehefrauen ),unter " Geschlecht" dagegen alles , was auf einer Stammtafel zu verzeichnen ist. Die wissenschaftliche Geschlechterkunde sollte sich diesen Sprachgebrauch als einen ständigen Sprachgebrauch angewähnen und daher z.B. von " Familienverbänden " nicht sprechen, sondern von " Geschlechterverbänden " S. 28


Wer seine Familie und vor allem sich seinen Beruf, Neigungen usw. in der Vordergrund stellt, schafft -ausgesprochen oder nicht -ein "Kleinfamilienwappen", warum dann die Führungsberechtigung auf den 8 fachen Großvater ,der Bauer war, und nun mit meinem " Automotiv" im Grab belastet wird ,ausdehen - weil es alle machen ? Wer sein Leben der Gegenwart in Motive faßt ,solle klar sagen ,dies sind wir und jede Rückdatierung unterlassen. Was sollen entfernte Verwandte , die meine Frau, meine Kinder und mich nicht kennen ,bei einer " Entdeckung dieser Verwandten" mit meinen Familiensymbolen ?

Suche ich die Motive nur in der Geschlechtergeschichte, nehme mich nach Möglichkeit fast vollkommen zurück ,entsteht ein Geschlechterwappen und eine Rückdatierung erscheint mehr als sinnvoll, dann jedoch sollte auch die Führungsberechtigung so " historisch " agnatisch sein. Dann ist der Brückenteil zur Geschichte ,zum Herkommen sehr lang und der letzte Teil meiner Brücke, in einer 1 Kindgesellschaft-- sehr kurz...?

- wer jedoch nur ein Wappen möchte, ob Kind und Kegel vorhanden oder nicht, ist auch dort richtig beraten ,wenn er heraldische Grundsätze für sein Wappen- /wir sollten den Begriff Persönlichkeitszeichen vermeiden, er diskriminiert in einer Gesellschaft ,die viele Kinderlose kennt, enhält./- einhält! In der ADW ist ein Krankenhaúswappen ausgewiesen, welches vom Chef ,als Familienwappen geführt wird- Arbeit ist ihm Familie- in einem freien Land ,ist auch dies möglich. Darunter fallen m.E. auch Wappen für Personenvereinigungen- Schwule und Lesben- sie bekunden ,ihre Lebenspartnerschaft steht unter einem gemeinsamen Zeichen= Wappen. Ich erinnere an die Wappenbegriffsstimmung von Sacken... auch eine Einzelpersönlichkeit kann ein Wappen stiften und führen und vererben an Dritte, es hat den gleichen Schutz als Persönlichkeitszeichen wie ein " Familienwappen "
Der Gedanke ,dort Unterschiede zu machen, ist neu und völlig unlogisch:( Beweis gewünscht ?)=

Aus der Fibel :
" Wappen sind nach der treffenden Begriffsbestimmung in Warneckes Handbuch: bleibende ( erbliche ) nach bestimmten Regeln festgestellte Abzeichen eines Einzelmenschen , eines Geschlechts oder einer Körperschaft." S.72


Deshalb ,liebe zahlreiche Einzelmenschen ,stiftet ein Wappen dies macht euch " schöner " und dann gelingt die Partnerwahl noch mal so schnell- Eintragungen in der Roland Wappenrolle jederzeit möglich.. nun im Ernst, wir sollten den § 4 oben ernst nehmen: JEDER hat ein Recht auf ein Wappen, ohne Dikriminierung. Zusammenfassung, wenn ich meine Familie betone bei der Motivwahl, schaffe ich ,ob gewollt oder nicht ,ein /Klein/ familienwappen, wenn ich aushole in der Geschlechtergeschichte , wird es ein Geschlechterwappen- so sollte ich es im Gebrauch auch formulieren.

Was nun machen:


Mein Rat und der ist bei Dr. Peter ausführlich beschrieben, "redendes Wappen "versuchen zu stiften. Mein Wappen verdanke ich Bernhard, er hatte die Idee: B- Odin = Bodin. Leider nicht immer möglich.
von Sacken weist auf folgendes hin:
" Bei redenden Wappen ist die Beziehung auf den Namen oft nicht im Schilde, sondern im Kleinod zu suchen " S.106 Katechismus der Heraldik.

Wenn ich ein solches Motiv wähle ,kann ich problemlos rückdatieren ,ohne Leichen zu schänden, den unabhängig von Charaktereigenschaften, Berufen und Bildung, es sind Namensträger. Auch meine noch unbekannten Verwandten ,tragen diesen ,im Wappen ausgedrückten , gemeinsamen Namen. Ohne Namensbezug ist für Verwandte, dieses Wappen tatsächlich wertlos. Auch die geistige Diebstahlmöglichkeit hält sich in Namensgrenzen- z.B. Bodin kommt relativ wenig vor.. Nun das mögliche Problem- Töchter- Ehenamen...

Wenn der Name erhalten bleibt, bleibt auch der Wappenbezug erhalten ,ohne Enterbung von Enkeln möglich, geht der Namesbezug verloren, bleibt es eine gewisse Zeit noch ein Gedächtniszeichen, geht unter Umständen auf im neuen Allianzwappen und wird gerettet...

Auch eine Anpassung ist möglich- Hausknecht hat ja schon ausführlich auf die Austauschmöglichkeiten der Helmzieren hingewiesen. von Sacken oben- und so entsteht ohne Enterbung -in durch vorgegebene Führungsberechtigungsformulierung von Vereinen- etwas neues aus altem. Das Wappen Bodin weist zweimal auf Bodin hin, problemlos kann eine Bezugsstelle ausgetauscht werden ,bei weiblichen Nachkommen.Wenn es als Gedächtniswappen von Verwandten und seien diese noch so entfernt ,in Jahrhunderten genutzt wird, was kann dem Stifter besseres geschehen ?

Wer ein redendes Wappen stiftet ist in der Führungsberechtigungsformulierung völlig unbegrenzt, die Begrenzung der Wappenverwendung ist im Zeichen begründet. Dies verstehe ich unter Zeichenwahrheit und nicht die Enterbung von Enkeln durch vermeintliche Traditionsbewahrer. Dann ist das Wappen durch den Namen geschützt, ohne BGB § 12, Name und Wappen stellen eine bildliche Einheit in Vergangenheit, Gegenwart und möglicher Zukunft dar. Wenn nicht mehr gegeben ,wird es ein Gedächtniswappen.. Was ist dies ?

Ich antworte mit von Sacken:

" Gedächtniswappen, die von einer Familie oder Gemeinde zum Andenken an ihren Ursprung, Allianz es. geführt werden ... " S.4f.Wenn ein Führungsberechtigter nicht mehr Bodin heißt, kann er sein Bodinwappen jederzeit als Gedächtniswappen an den Stifter führen und umgekehrt, ein Stifter kann auch heute noch ,ein Gedächtniswappen stiften für seine 9 fache Urgroßmutter und auch dieses Zeichen ,weil Wappen ist rechtlich geschützt ,wenn die Stiftung bekannt gemacht wird- siehe dazu die Satzung der Roland Wappenrolle Perleberg.( Am Rande- wir fühlen uns nicht als Rechtsnachfolger des Roland Dresden-Verein zur Förderung der Stamm-Wappen-und Siegelkunde_ Roland Perleberg ! sind wir )

Der Stifter ist frei in seiner Motivwahl ist und bleibt mein Grundsatz, jedoch durch die Wahrnehmung der Freiheit ,engt er sich ein, in welcher Richtung- legt er fest. In der Zeit der Heroldsämter- deren Verlust beklagt wird von einigen- gab es diese Freiheit nicht.

" Andererseits gibt es tatsächlich Wappenbilder , die einen sinnbildlichen Sinn haben. So z.B. erhielten fast alle 1871 neugeadelten Geschlechter des Preußischen Schwertadels das Eiserne Kreuz in das Wappen " Fibel S. 12

Was sagt ein Adelwappen mit EK 2003 aus ,
wenn der Träger Wehrdienstverweigerer sei- den Bruch mit der Geschlechtertradition ?


Und zum Thema Heroldsamt nicht vergessen: es wurden bis auf die Ausnahme Sachsen, nur Wappen des Adels eingetragen, fast keines der in der GwF gezeigten Wappen ,hätte eine Chance gehabt. " Gegenwärtig werden Wappen amtlich an Bürgerliche nur im Freistaate Sachsen verliehen, und zwar durch die `Sächsische Stiftung für Familienforschung`Dresden Friesenstr.6" Fibel S.75

Deshalb erschien dann auch bald die DWR 1922.

" Um ein neu angenommenes Wappen festzulegen , empfielt sich dessen (kostenlose) Eintragung in die vom Verein Herold angelegte" Wappenbilder-Sammlung" und in das " Bürgerliche Wappenbuch". derartige neu angenommene Wappen nicht adeliger Geschlechter genießen in Deutschland nur einen äußertst beschränkten Rechtsschutz " Fibel S. 17

Nun kostenlos ist die Eintragung in die, von unserem Verein geführte Wappenrolle nicht, jedoch ,wer sich bis zum Jahresende 2009 dafür entscheidet ,bekommt es zum Selbstkostenpreis von uns- man kann uns beim Wort nehmen !

Wer den Begriff bürgerliche Wappen verwendet, meint leider nicht den Staatsbürger- dies sind wir alle, sondern den historischen Ständebegriff: Adel
Bürger
Bauern
Das ist jedoch schon ein neues Thema, ich hoffe die Diskussion bereichert zu haben und bin auf eure Wortmeldungen sehr gespannt- Los gehts ?

LG
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 07.08.2009, 15:19 
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Hallo Ingo,

bei einem "Ehewappen" sollte man allerdings beachten, dass es sich hier nur bedingt um das Wappen der Eheleute handelt. Vielmehr ist es so, dass das Wappen des Mannes und das Wappen des Vaters der Ehefrau hier vereinigt sind. Und dabei ist es unerheblich, ob nun zwei Wappen nebeneinander gestellt werden, oder ob die beiden Wappen in einem Wappen, bzw. einem Schild zusammengestellt werden. Diese Art der Wappenführung ist außerdem auf die Eheleute begrenzt. Die Kinder aus dieser Ehe führen dann nur noch das Wappen des Vaters.

Wichtig ist m. E. auch, dass das Wappen in erster Linie an den Namen gebunden ist. Wobei ich kein Problem damit hätte, sollte meine Tochter heiraten und einen Doppelnamen (z. B. Schmidt-Lenz) annehmen, wenn sie dann das "Familienwappen Lenz" auch weiterhin führt. Sollte sie aber, wider erwarten, nur den Namen des Ehemannes annehmen, dann würde ich eine Wappenführung des o. g. Wappens untersagen. In dieser Hinsicht bin ich dann eher ein Verfechter der konservativen Linie. :wink:

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 07.08.2009, 16:33 
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Salve Alois,

bei meiner Betrachtung ging es, so wollte ich mich jedenfalls verstanden wissen, um die Motivwahl - ADW - beide Eheleute haben bisher kein Wappen und stiften nun gemeinsam ( 2 Stifter ) ein Wappen und wenn diese Stifter dann, die Motive aus ihren zwei Herkunftsfamilien nehmen ... ist es im Prinzip ein Ehewappen es wird Dritten aber als Familienwappen mit Ehenamen " verkauft " ... Zur Tradition - der Stifter legt fest- meine Festlegung persönlich ,kann man nachlesen...
Ingo( schon einen Beitrag zu lesen )

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Ungelesener BeitragVerfasst: 07.08.2009, 19:28 
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Bodinus hat geschrieben:
Salve Alois,

bei meiner Betrachtung ging es, so wollte ich mich jedenfalls verstanden wissen, um die Motivwahl - ADW - beide Eheleute haben bisher kein Wappen und stiften nun gemeinsam ( 2 Stifter ) ein Wappen und wenn diese Stifter dann, die Motive aus ihren zwei Herkunftsfamilien nehmen ... ist es im Prinzip ein Ehewappen


Im Prinzip vielleicht ja, aber nicht im Sinne der Heraldik. Und an dieser altgewachsenen Tradition sollte man nicht unbedingt rütteln, da man dann alles bisherige in Frage stellen würde.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 07.08.2009, 23:53 
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Alois,
Zitat:
Wichtig ist m. E. auch, dass das Wappen in erster Linie an den Namen gebunden ist. Wobei ich kein Problem damit hätte, sollte meine Tochter heiraten und einen Doppelnamen (z. B. Schmidt-Lenz) annehmen, wenn sie dann das "Familienwappen Lenz" auch weiterhin führt. Sollte sie aber, wider erwarten, nur den Namen des Ehemannes annehmen, dann würde ich eine Wappenführung des o. g. Wappens untersagen. In dieser Hinsicht bin ich dann eher ein Verfechter der konservativen Linie.

Falsch Alois, ich zitiere mal aus der Wappenfibel Seite 153 I.
Die Wappenführung der Frauen und der Nichtehelichen
Absatzt 2
V e r h e i r a t e t e Frauen führten die Wappen ihres Ehemannes und ihres Vaters entweder in e i n e m meist gespaltenen Schild oder in z w e i einander zugekehrten Schilden als Ehewappen.
etc.etc.
Im Leonhard steht auf Seite 33:
Von verheirateten Frauen geführte, väterliche Wappen sind bereits im 12. Jahrhundert, vorwiegend in Siegeln, nachweisbar. Später übernehmen sie scheinbar willkürlich das Wappen des Ehegatten oder verbleiben, wie die Töchter, beim väterlichen Stammwappen.

Für mich bedeuten diese Aussagen ganz klar das verheiratete Frauen das Wappen des Vaters sehr wohl führen dürfen. Sie darf es lediglich nicht an ihre Nachkommen weitergeben. Aber ihr die Führung des Wappens verbieten liegt nicht in deiner Macht. Tradition ist gut und schön, aber man sollte sie dann bitte auch richtig anwenden.
Ingo, ich freue mich festzustellen das wir beide in Sachen der Führungsberechtigung, an einem Strang ziehen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 08.08.2009, 09:23 
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Guten Morgen,
vielleicht noch deutlicher : nur Motivwahlaspekte habe ich betrachtet ! -in diesem Beitrag.
Wenn zwei Eheleute gemeinsam, als Stifter auftreten und gemeinsam die Motivwahl für sich ! in der Familiengeschichte beider nun vereinter Familien= neue Familie suchen, entsteht unabhängig der heraldischen Einordnung ,aus der Sicht der Motivwahl ein Ehewappen. Dies wollte ich rüber bringen und nicht die Diskussion was ein Ehewappen ist...Das neue Wappen ist das, wofür es die Stifter halten mögen - Wappen ihrer Familie.
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 08.08.2009, 09:24 
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Hallo Wolfgang,

schon klar. Da habe ich mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Selbstverständlich darf die Tochter auch bei Verheiratung das Wappen des Vaters weiterführen. Aber das ergibt nur dann Sinn, wenn auch der Ehemann ein Wappen führt und beide Wappen entweder dann in einem Schild vereinigt werden, oder aber als Ehewappen nebeneinander gestellt werden. Und dies ist dann ja kein Familienwappen im herkömmlichen Sinne, sondern ein Ehewappen (Allianzwappen), dass "nur" von den Eheleuten geführt wird.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 08.08.2009, 09:38 
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Bodinus hat geschrieben:
Guten Morgen,
vielleicht noch deutlicher : nur Motivwahlaspekte habe ich betrachtet ! -in diesem Beitrag.
Wenn zwei Eheleute gemeinsam, als Stifter auftreten und gemeinsam die Motivwahl für sich ! in der Familiengeschichte beider nun vereinter Familien= neue Familie suchen, entsteht unabhängig der heraldischen Einordnung ,aus der Sicht der Motivwahl ein Ehewappen. Dies wollte ich rüber bringen und nicht die Diskussion was ein Ehewappen ist...Das neue Wappen ist das, wofür es die Stifter halten mögen - Wappen ihrer Familie.


Guten Morgen Ingo,

ich habe dich schon verstanden. Aber deiner Argumentation kann ich trotzdem nicht folgen. Selbst wenn die Eheleute zusammen eine Motivwahl treffen, entsteht trotzdem - aus heraldischer Sicht - kein "Ehewappen", da dieser Begriff in der Heraldik genau definiert ist. Und diese Definition besagt nun einmal, dass ein "Ehewappen" entweder aus "zwei" nebeneinander gestellten Wappen, oder aus "einem" Wappen besteht, dass aus dem Wappen des Mannes und dem Wappen der Frau zusammengestellt wurde. Und dieses Wappen ist dann auch kein "Familienwappen", da ein Familienwappen ja auch von den Kindern der Eheleute geführt wird, während die Führung des "Ehewappens" ausschließlich bei den Eheleuten liegt.

P.S. Ich würde bei einer gemeinsamen Motivsuche zu einer Wappenstiftung den Begriff "Ehewappen" nicht gebrauchen. Den egal wer nun bei der Motivsuche vorrangig beteiligt war, es handelt sich dann einfach nur um ein "Familienwappen".

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Ungelesener BeitragVerfasst: 08.08.2009, 10:40 
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Lieber Alois. im heradischen Sinne hast du, zur Begriffsbestimmung ,100 % Recht.Mir ging es nur um die Motivwahl durchschaubarer zu beschreiben... war wohl in der Darstellung nicht so gut...
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 08.08.2009, 15:20 
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Hallo Alois,
so ganz einig sind wir uns dann doch noch nicht.
Einig: Tochter darf das Wappen ob verheiratet oder nicht ihr Leben lang führen.
Einig: Sie kann das Wappen weder an den Ehemann noch an ihre eigenen Kinder, sofern diese nicht vorehelich sind. weitergeben.
Was hat das aber damit zu tun ob der Ehemann auch ein Wappen führt? He, wir sind in Deutschland immer noch in der Minderheit. :)
Und wenn beide Schilde in einem vereinigt werden kann dieses Schild auch als Familienwappen weiter geführt werden. Es ist dann halt einfach erweitert worden. Auch das ist Tradition :D

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Ungelesener BeitragVerfasst: 08.08.2009, 15:32 
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Hallo Wolfgang,

"Ehewappen" und "Familien- oder Geschlechterwappen" sind aber nun einmal zwei paar Stiefel. Ein "Ehewappen" wird nur von den Eheleuten geführt, nicht von der gesamten Familie. Und auch das ist Tradition. :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 11.08.2009, 20:18 
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Salve Wolfgang,
deine Tochter aus dem Beispiel kann nach Herold und Kleeblatt weiter geben:( Fallbeispiele )

1. Der Ehename wird der Geburtsname der Tochter...

2. Es gibt keinen Ehenamen und jeder führt seinen Namen fort und man einigt sich auf den Geburtsnamen eines Ehepartners der Ehe ohne Ehenamen für aus der Ehe stammende Kinder/ fünf Jahre alte Kinder bestimmen mit /- wenn es der Geburtsname der Tochter = Wappenweitergabe

3. Sie einigen sich ohne Ehenamen nicht auf Familiennamen der Kinder- Gericht vergibt die Entscheidung an einen Partner- bis 01.01.2009 Würfelentscheidung= Zufall. Gegenwärtig: Sammelbezeichnungen sollen verschwinden ...Was sind Sammelbezeichnungen ? Sag ich morgen...
LG
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 11.08.2009, 20:27 
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Ich würde sagen, das Gericht entscheidet sich für den selteneren Namen. Das wäre jedenfalls logisch...

Björnson


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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.08.2009, 14:34 
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:pok:
Genauso ist es !
Man nimmt den Duden und stellt fest:1. Müller
2.Schmidt
3 .Schneider
4. Fischer
5.Meyer
6. Weber
7.Wagner
8.Becker
9.Schulz
10.Hoffmann


Die heute in Deutschland am häufigsten vorkommenden Familiennamen sind aus Berufs,-Amts- und Standesbezeichnungen hervorgegeangen und damit kommen diese ,bei der Regelung unter Umständen unter die Räder. Da würde auch das Wappen Kurt Weber nichts ändern, wenn Melanie , einen Moser ( Platz 198) ehelicht- die Kinder der Beziehung werden Möser heißen.Unter den fremdsprachigen Familiennamen in Deutschland stellen die türkischen die jüngste Gruppe dar. Bei ungfähr 2,1 Millionen Türken finden sich laut Duden 80 unter den 10 000 häufigsten Familiennamen in Deutschland. Diese Namen entstanden erst 1934- Vater aller Türken - sei Dank...Öztürk= reiner Türke usw.

Alle Traditionsbewahrer sollten sich mal bitte das BGB zur Hand nehmen, nicht den Wappensicherungs§12- was er auch nur zum Teil ist- sondern § 1616ff.
Man muss z.B. nicht heiraten um dem gemeinsamen Kind einen anderen Namen zu geben, als den der Mutter §1617a
Lesben und Schwule können einen " Ehenamen " führen- welches Wappen kommt dann rechts hin ?
Was ist eine Einbenennung? Verliert der männliche Sproß , weil unter fünf und nicht gefragt, dann das väterliche Wappenführungsrecht?
Oder auch, was ist mit dem Namen bei Scheinvaterschaft?- Muss der Wappenbrief des Vereins dann eingezogen werden, wer macht so was praktisch ?

Ich bleibe bei meiner Ausgangsthese, die Verknüpfung des Names und mit dem Wappenrecht ist auf Grund der Veränderungen in der Gesellschaft unglücklich gelaufen.

Das neue Namensrecht für Eheleute, bereits seit 1994 in Kraft, erlaubt hinsichtlich des Ehenamens fast alle Kombinationen. Lediglich eine wesentliche Einschränkung ist zu beachten: Es wird keine Neubildung von gemeinsamen Doppelnamen mehr geben. Diese Formulierung in Führungsberechtigungen kann als überholt gelten...

" Nach 200 Jahren der allgemeinen Pflicht zum Führen eines Familiennamens und eines gemeinsamen Ehenamens wird nun größere Freizügigkeit bei der Wahl dieses Namens für Eheleute gesetzlich eingeräumt. Dadurch werden einige historisch gewachsene Gegebenheiten grundlegend geändert." Horst Naumann Das große Buch der Familiennamen S.59/60

An dieser Tatsache kann auch früher oder später das Wappenrecht als Gewohnheitsrecht nichts mehr ändern und ehrlich- es wird es überleben ,wie die letzten zwei verlorenen Kriege auch...
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.08.2009, 17:38 
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Ein Ehewappen ist in meinen Auen HEUTE überholt...zur Zeit als die Mädels trotz Heirat ihren Mädchennamen behielten geht daß ja in Ordnung. Heute, bei annahme des Namens des Mannes...seh ichs als überflüssig ;-)

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