Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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Ungelesener BeitragVerfasst: 26.01.2011, 02:00 
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jochen hat geschrieben:
Allerdings könnte man im Markenrecht Berührungspunkte finden. Und da wiederum sind auch Berührungspunkte ("Verwechselungsfähigkeit") mit der Heraldik. Schon nicht uninteressant....

In diesem Zusammenhang vielleicht ganz interessant ein BGH Urteil von 2000, wo es unter anderem auch um die Darstellung eines "Wappens" geht (bzw. um die Darstellung eines sogenannten "Wappens" auf einem Weinbrand) ... :wink: :wink: :wink:

http://www.brennecke-partner.de/152829/ ... anuar_2000

1001 Grüße :winke:
Andreas

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Ungelesener BeitragVerfasst: 27.01.2011, 03:24 
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A.Lenz hat geschrieben:
Und ich habe täglich mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern Umgang. Und da solltest du mal zuhören. :wink: :lol:

Hoffentlich nicht als Angeklagter? :D

Leute, was ich nicht wollte ist einen Streit unter Euch loszubrechen. :aufgabe:

Es ist meiner Meinung, und da stehe ich sicher nicht alleine, doch so das Traditionen zwar schön sind, aber wenn sie verstaubt und nicht mehr Zeitgemäß sind, oder gar dem heutigen Moral oder Rechtsempfinden wiedersprechen, abgeschafft und ersetzt gehören.

Man muß sich weiterentwickeln, wer stehen bleibt verliert. :pranger: Das gibt es doch auch nicht mehr.

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Gruß, Eddy
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Ungelesener BeitragVerfasst: 27.01.2011, 11:47 
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" Macht gibt Verfügungsgewalt. Was der einzelne daraus macht, ist die zweite Frage."
Harald Gerbert

Das jeweilige Wappen unterliegt wohl immer der Rechtssprechung zur Zeit der Stiftung- ein Wappen eingetragen im Siebmacher z.B. unterliegt wohl kaum der neuen Rechtsprechung und dem freien Willen des gegenwärtigen Nutzers... ein Wappen gestiftet gerade(2011) unterliegt zu 100 % der Macht des Stifters und der kann ... siehe oben.

Wenn der Blinde den Blinden führt, so fallen beide in die Grube.
Sprichwörtliches aus der Bibel
VG
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 27.01.2011, 19:06 
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Bodinus hat geschrieben:

Das jeweilige Wappen unterliegt wohl immer der Rechtssprechung zur Zeit der Stiftung......


Das wäre eine Rechtsauffassung, die ja nicht einmal Hardliner vertreten.

Allenfalls, ich betone: Allenfalls, käme das Gewohnheitsrecht in betracht.

Und da liegt der Hase eben im Pfeffer, und da drehen wir uns im Kreise.

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Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 09.02.2011, 09:11 
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Ihr wollt zuviel. Für die meisten hier gestellten Fragen gibt es keine gesetzliche Regelung. Die einzigen Gesetze, die ich in Zusammenhang mit der Heraldik sehen kann sind das Urheberrecht und das Markenrecht. Und die besagen, ganz vereinfacht ausgedrückt, dass der Urheber und/oder der Besitzer eines Wappens die Verwendung desselben regeln und beschränken können. Heraldische Regeln finden dabei aber keine Berücksichtigung, ein Familienwappen in Rosa-Braun ist ebenso erlaubt wie die Weitergabe an alle irgendwie Verwandten, Bekannten und alle, die mich kennen.

Wappenrollen haben keine hoheitliche Funktion. Sie stellen ihre Kriterien nach Gutdünken auf. Sollte der Deutsche Herold morgen entscheiden, sie akzeptieren nur noch grüne Wappen, so wäre das legitim und nicht zu beanstanden. Zu kritisieren ja, denn er hätte die altherbrachten Regeln und Gewohnheiten verletzt.

Heraldik ist eine traditionelle Wissenschaft. Es gibt viele Kriterien, was man tun kann und soll, aber es gibt keine Verbote. Manchmal ist es gerade von besonderem Reiz, wenn die Regeln einen halben Fußbreit übertreten werden. Aber meistens werden Verstöße plump und schlecht. Ich finde den Vergleich mit der Komposition von Musik ganz passend. Auch dort gibt es keine Verbote. Aber wer sich nicht an die Regeln hält erschafft Lärm und keine Sinfonie. Und es gibt die einen Musikliebhaber, bei denen endet die anhörbare ernste Musik bei Brahms, bei anderen vielleicht bei Debussy und die dritten können vielleicht einem Schönberg noch etwas abgewinnen.

Ein Wappenstifter kann die Führungsberechtigung fassen wie er will. Er kann sie ausweiten auf uneheliche Partnerschaften und fremde Kinder. Kein Gesetz hindert ihn daran. Er muss nur wissen, dass er die traditionelle Heraldik verlassen hat, wo die Weitergabe streng auf den Mannesstamm beschränkt war. Die Frage ist müßig, ob das gut oder schlecht ist, ebenso wie die, ob Händel oder Mahler der bessere Komponist war. Jeder muss das selbst mit sich ausmachen.

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Gernot

Nun wiegt sich der Raben / Geselliger Flug;
Ich mische mich drunter / Und folge dem Zug. (J.W. v. Goethe)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 09.02.2011, 10:58 
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:pok:
Sehe ich auch so.
VG
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2011, 20:01 
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Super Beitrag Gernot,

alle Fragen geklärt und erklärt.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.02.2011, 15:02 
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Ich wurde letzte Woche gefragt wie das den wäre, wenn zwei Lebenspartner, die beide ein Familien Wappen gestiftet hätten, (nehmen wir mal als Beispiel: Krämer und Reier) nun heiraten würden und ein gemeinsames Kind bekommen würden. Der Vater oder die Mutter nimmt dabei den Namen des Partners als Doppelnamen, also zB. Krämer-Reier, dann würde jeder noch sein eigenes Wappen führen.
Was aber ist mit dem gemeinsamen Kind wenn dieses auch den Doppelnamen bekommt, darf dieser Nachkomme dann beide Wappen der Eltern führen?

Ich konnte darüber nichts finden, deshalb stelle ich hier die Frage.

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Gruß, Eddy
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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.02.2011, 17:53 
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Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube Kinder dürfen keine Doppelnamen(was Familiennamen betrifft) mehr haben, die Eltern müßen sich dann entscheiden welchen Namen die Kinder tragen sollen. Ich habe das erst vor kurzen irgend wo gelesen. Wenn die Beiden heiraten, können Sie ja ein Allianzwappen aus den 2 Einzelwappen machen. So viel wie ich weiß darf das dann von den Kinder geführt werden.

Hoffe ich habe, jetzt nicht falsche geschrieben.

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Viele liebe Grüße aus Frankenberg

Mike


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.02.2011, 17:59 
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Hugbaldus hat geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube Kinder dürfen keine Doppelnamen(was Familiennamen betrifft) mehr haben, die Eltern müßen sich dann entscheiden welchen Namen die Kinder tragen sollen. Ich habe das erst vor kurzen irgend wo gelesen. Wenn die Beiden heiraten, können Sie ja ein Allianzwappen aus den 2 Einzelwappen machen. So viel wie ich weiß darf das dann von den Kinder geführt werden.

Hoffe ich habe, jetzt nicht falsche geschrieben.


Das Allianzwappen hat nur für die beiden, die Allianz bildenen, Gültigkeit. Deren Kinder führen das Familienwappen, dessen Namen sie auch tragen. Tragen die Kinder den Doppelnamen der Mutter, dann sind sie (je nach Führungsberechtigungsregelungen, z.B. wenn dort die Klausel: "auch wenn sie einen Doppelnamen tragen" enthalten ist) theoretisch bei beiden Familienwappen führungsberechtigt. Sie sollten sich dann entscheiden.

Bei der Regelung zu der Weitergabe eines Doppelnamen an das Kind bin ich jetzt auch nicht sicher. Vielleicht kann ja jemand mit einem Link zur entsprechenden Gesetzespassage aushelfen.

Ciao Alex

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.02.2011, 18:02 
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Habe hier mal einen Link. Wenn ich das hier so richtig aufgefaßt habe gibt es bei Neueheschließungen keine Doppelnamen mehr.
http://www.familienrecht-ratgeber.de/fa ... 02_01.html

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Viele liebe Grüße aus Frankenberg

Mike


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.02.2011, 18:44 
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sehr interessant....vielen Dank für den Link
:winke:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.02.2011, 19:00 
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Interessant.
Wenn also zwei gemeinsame Kinder da wären und der eine den Namen des Vaters und der andere den der Mutter bekommt, so würde das Eine das Wappen des Vaters und das andere das Wappen der Mutter weiterführen obwohl beide Leibliche Nachkommen der Beiden Eltern sind.

Früher war das wohl alles einfacher und klarer geregelt......

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