Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 08:08 
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taran hat geschrieben:
Es sollte doch auch Möglich sein das eine Lebensgemeinschaft (Patchwork-Familie) sich ein Wappen zulegt und dieses wenn gewollt an Kinder beiderlei Geschlechts des einen oder anderen Partners (also auch nicht gemeinsame Kinder) weitergibt.


Das dies im Rahmen einer Neustiftung möglich ist, wird, glaube ich, auch von eher konservativen Heraldikern nicht bestritten.

Die Streitfrage betrifft - wenn ich die Diskussion richtig verstehe - eher das Vererben traditionell geführter Wappen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 19:47 
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jochen hat geschrieben:
taran hat geschrieben:
Es sollte doch auch Möglich sein das eine Lebensgemeinschaft (Patchwork-Familie) sich ein Wappen zulegt und dieses wenn gewollt an Kinder beiderlei Geschlechts des einen oder anderen Partners (also auch nicht gemeinsame Kinder) weitergibt.


Hier wird die traditionelle Art der Wappenkunde ad absurdum geführt. Nach dem Motto: Habe jede Menge Wappen zu vergeben, bitte eines davon aussuchen. :wink:

P.S. Schlage vor, sich erst einmal intensiver mit diesem Thema zu befassen. In Landes- und Unibibliotheken findet man jede Menge Material darüber.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 19:54 
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A.Lenz hat geschrieben:
In Landes- und Unibibliotheken findet man jede Menge Material darüber.


Bist Du sicher ?

Das Thema ist selbst bei so "einfachen" Themen wie "cognatische Vererbung eines traditionellen Wappens bei Weiterführung des Namens der wappenführenden Familie" so kontrovers wie nur was - ohne daß jemand mal einschlägige Literatur hätte vorweisen können...

Aber ich lerne gerne dazu.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:02 
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Die Tradition der Heraldik gründet sich auf die ersten willkürlich angenommenen Wappen, die anfänglich eigentlich nur Besitzzeichen waren. Und Besitz, mit dem dazugehörigen Zeichen, wurde eben nur im Mannesstamm weitervererbt.

Empfehle: Geschichte der Heraldik von Gustav A. Seyler, der in dem vorgenannten Buch auch auf die Wappen-Vererbung am Beispiel der Grafen von Orlamünde eingeht.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:04 
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Naja, aber wir reden doch von der heutigen Rechtslage.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:06 
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Du vielleicht :wink:

Ich rede von der traditionellen Heraldik. :D

Die heutige Rechtslage ist für mich - in Bezug auf Wappen und deren Führung - nicht bindend.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:07 
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Naja, wir dürfen ja auch heute keine Hexen mehr verbrennen, auch wenn das vielleicht Spaß macht....

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:09 
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Wenn du mir nur einen Fall nennen kannst, wo es um ein rechtskräftiges Urteil bzgl. Familienwappen geht, dann folge ich gerne deinen Ausführungen. :wink:

Wenn nicht, dann ist für mich die traditionelle Heraldik bindend.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:12 
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Ach Alois, und wenn Du mir eins nennst, nach 1974 zumal, was in die andere Richtung geht, folge ich Deinen....

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:14 
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Ja eben! Es gibt keines vor und keines nach 1974. Was soll also diese unsägliche Diskussion, die absolut nichts bringt?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:17 
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Ich bin eben ein Vertreter der traditionellen Heraldik und du nicht. Das ist eigentlich alles. :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:22 
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Du hast recht, es gibt nur Meinungen.

Ich halte es allerdings für falsch, die richtige Lösung des Problems da zu suchen wo sie nach der persönlichen Auffassung "sein sollte".

Ich lege nur Gesetze aus - so gut ich das vermag - und komme zu einer bestimmten Schlußfolgerung.

Und die muß weder mir noch Dir gefallen, solange sie schlüssig erscheint.

Und Schlüssigkeit müßte eigentlich jedem zu denken geben, Traditionalisten wie "den anderen" (ich habe für das "Pack", dem ich angehöre, keine Vokabel.... :wink: )

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:30 
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Um Gesetzestexte tatsächlich verstehen zu können, muß man sich diese von einem Juristen, der dazu auch noch Mensch ist, erklären lassen.

Hast du schon einmal einer Verhandlung vor Gericht beigewohnt (Und ich meine hier nicht die Fernseh-Richter Schalesch und Hold)? Wenn der Richter ein Urteil verliest, dass bei einem Kapital-Verbrechen mehrere Seiten umfaßt und im Juristen-deutsch abgefaßt ist, dann versteht der Laie meist nur Bahnhof. Und du willst mir tatsächlich das Namensrecht erklären können? Wenn ja, dann bist du ein echter Magier. :wink:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:35 
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Ich bin kein Jurist, arbeite aber im juristischen Umfeld.

Und ja, ich kann Urteile verstehen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.01.2011, 20:38 
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Ein Chemiker arbeitet im juristischen Umfeld????

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