Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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 Betreff des Beitrags: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 15.01.2010, 23:36 
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Eine Frage an die Rechtsspezialisten.
Zum Sterk Wappen Mauenheim ereilte mich folgende Anfrage:

Führungsberechtigt: Alle Nachkommen von Martin Sterk, geboren vor 1595 und der Anna Sterk, geb. Bollin (Böllin), wohnhaft 1613 in Mauenheim im Hegau, solange sie den Familiennamen Sterk, auch im Doppelnamen, führen.

Fage:
Ein Nachkomme Sterk heiratet eine Frau, die aus erster Ehe ein Kind mitbringt. Dieses Kind wird nicht doptiert, nimmt aber den Familennamen Sterk an. Ist das Kind führungsberechtigt ?

Jürgen

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..es gibt ein Leben außerhalb der Heraldik...


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 16.01.2010, 09:46 
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Hallo Jürgen,

nicht führungsberechtigt, da kein direkter Nachkomme des Martin Sterk. Bei einer Adoption durch den Nachkommen Sterk, wäre die Rechtslage wiederum eine andere.

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Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 16.01.2010, 10:55 
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Beiträge: 1438
Danke.. werd` es Wolfgang weiterleiten...
Da es einen Jungen Jg. 84 betrifft, könnte er sich und seinen Nachkommen ein eigenes Wappen stiften, das eine Variante seines /stief-väerlichen ) darstellt oder lieber as ganz anderes?

J.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 16.01.2010, 13:26 
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Hallo in die Runde,

auf den Vereinsseiten des Kleeblattes ist eine Darstellung zu dieser Frage ,auch mit Frage der Zukunft nachzulesen...Die Wappentradition sagt klar nein
Ingo

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http://www.roland-wappenrolle-perleberg.de/


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 16.01.2010, 13:33 
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Beiträge: 12807
Wohnort: Oberbayern
Die Anlehnung könnte bestenfalls darin bestehen, dass er deren Helmzier (mit einer Farbänderung) für sein Wappen wählt.

Ansonsten bleibt ihm nur der Weg ein Wappen für sich und seine Nachkommen zu stiften.

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Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 20.01.2010, 09:34 
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Vielen Dank für Eure Antworten

Veile grüsse Wolfgang


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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 19.02.2010, 22:15 
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Hallo zusammen,
ich hätte auch mal eine Frage für Führungsberechtigung.
1. Als Wappenstifter lege ich doch fest ab welchem Zeitpunkt (z.B. alle Nachkommen meines Großvaters) die Nachkommen Führungsberechtigt sind , oder?
Danke für Eure Antworten.
Grüße
Nico

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 19.02.2010, 23:47 
Hallo,

eine sogenannte Rückdatierung ist durchaus üblich und wäre auch in Deinem Fall denkbar. Habe ich auch so gemacht mit meinem Familienwappen (siehe: http://www.gemeinschaft-wappenfuehrende ... php?nr=118).

Dir muss halt klar sein, dass sich damit auch der Kreis der Führungsberichtigten umso mehr erweitert, umso weiter Du zurück in die Vergangenheit datierst.

Auch müssen Deine Erkenntnisse aus der Ahnenforschung dann wirklich sattelfest sein- sonst stiftest Du das Wappen womöglich einem (vermeintlichen) Vorfahren, und in einigen Jahren stellt sich heraus, dass der gar nicht verwandt ist mit Dir.

Gruß :winke:

Dominik


Zuletzt geändert von D.Sucher am 20.02.2010, 22:15, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 20.02.2010, 18:33 
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Beiträge: 759
Wohnort: Harpstedt (Landkreis Oldenburg)
Hallo,
würde es nur bis zu meinem Großvater zurückdatieren wollen, der ist 2002 verstorben und war der erste in unserer Familie der den Beruf Gärtner ausgeübt hat und somit den Grundstein gelegt hat.
Grüße
Nico :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Frage zur Führungsberechtigung
Ungelesener BeitragVerfasst: 20.02.2010, 22:22 
Na dann ist es ja kein Problem!

Einige Fäden zum Thema "Führungsberechtigung" findest Du auch hier:

viewforum.php?f=4


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