amti hat geschrieben:
ich denke, wir machen jetzt nur eine Abbildung des Wappens im Buch - oder auf der Titelseite und später, wenn es endlich erlaubt ist, schreiben wir ein neues Buch - auch mit der Wappen - Erklärung
- es werden ja manche nachfragen was "DAS" ist.....
Das ist doch Unsinn. Schreibt die Blasonierung in das Buch -- und vermerkt sie als Zitat aus einem deutschen Wappenbrief oder einer deutschen Wappenrolle. Das Kainz-Wappen ist meines Wissens nach in Deutschland registriert -- und nicht in Österreich. Wir leben im Europa des 3. Jahrtausend -- und nicht in Österreich von 1919. Ihr dürft garantiert in Österreich eine Wappenbeschreibung zitieren, die im Rahmen der deutschen Heraldik getroffen wurde, ohne auch nur im Entferntesten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Im Zweifelsfalle fragt ihr noch mal einen Rechtsanwalt, aber ich glaube, das ist nicht nötig.
Das "Adelsaufhebungsgesetz" von 1919 sagt nichts, aber auch gar nichts über ein Familienwappen aus, das ein Österreicher in Deutschland stiftet. Ich würde da bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Der würde das Ding "Adelsaufhebungsgesetz von 1919", das bekanntlich auf irrigen heraldischen Annahmen beruht, mir Sicherheit schnell kassieren, weil es anachronistischer "Schwachsinn" ist, der in Folge der historischen Ereignisse nach dem I. Weltkrieg von den Gegnern der Monarchie völlig überzogen und ohne ausreichende wissenschaftlich fundierte Analyse ratifiziert wurde.
By the way: Ich habe gerade eben das kleine Werk "Wiener Bürgerwappen des 14. und 15 Jahrhunderts" von Jäger-Sunstenau erhalten. Da sind ein paar Siegel mit Wappen von Österreichern drin sowie diverse Blasonierungen von Bürgerwappen -- und mit Sicherheit steht das Werk in Österreich NICHT auf dem Index. Bringt deswegen Eurer Buch raus, wie Ihr es für richtig haltet -- und verweist auf die Tradition der mittelalterlichen BÜRGERwappen in Österreich. Diese BÜRGERwappen gehörten, wie man heute weiß, nachweislich und wissenschaftlich unstrittig nur zum geringen Teil zum landsässigen österreichischen Adel. Sie wurden von Familien aus dem Kaufmannstand oder des gehobenen Handwerks geführt -- und damit "kracht" die ganze Intention des "Adelsaufhebungsgesetzes" in sich zusammen, weil der Passus
"... insbesondere auch der „fälschlich ‚bürgerlich‘“ genannten Wappen" seinerseits nackte Ideologie ist und nichts von der historischen Realität weiß. Punkt aus Basta.
1001 Grüße
Andreas