Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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Ungelesener BeitragVerfasst: 24.08.2010, 13:55 
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Beiträge: 25
Hallo,

habe mal gesehen, das ein Ehepaar Ihre Familienwappen nebeneinander als ein Wappen tragen. Geht das, also z.B. das Wappen meines Vater neben dem meiner Mutter als ein Kombiwappen ?

Gruß

Micha

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Ungelesener BeitragVerfasst: 24.08.2010, 16:11 
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Beiträge: 1522
Das gibt es, es heisst dann Allianz- oder Ehewappen. :dh: :winke:

LG

Achim

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"Nun aber bleiben GLAUBE, HOFFNUNG und LIEBE, diese drei:
die größte aber von diesen ist die LIEBE:" Paulus (1.Korinther 13:13)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 24.08.2010, 16:45 
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Beiträge: 25
Dann dürfte meine Mum und mein Dad ein Alianzwappen führen, ich hingegen lediglich das meines Vaters, wenn ich das so alles richtig verstanden habe.

Micha

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Ungelesener BeitragVerfasst: 24.08.2010, 19:17 
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Registriert: 02.12.2005, 19:28
Beiträge: 12807
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Dein Vater und deine Mutter können das Ehewappen führen. Du aber nur das Wappen deines Vaters.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2010, 16:35 
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Registriert: 23.08.2010, 09:03
Beiträge: 25
Hallo,

also ich nur das Wappen meines Vater. Soweit, sogut. Ich bin verheiratet (in zweiter Ehe) und habe 5 Stiefkinder (meinen Familiennamen angenommen bis auf eins) und ein gemeinsames Kind (Tochter). Die Kinder meiner Frau sind alle unehelich geboren.

Wie verhält sich da das mit dem Tragen der Wappen (vorausgesetzt meiner Frau steht ein eigenes Wappen zu, noch auf der Suche nach der Ahnenfolge) ?

Ich, klar das meines Vaters oder ein Allianzwappen (falls möglich)
Meine Frau, Ihr Wappen, mein Wappen oder Allianzwappen
Die Kinder meiner Frau, das Wappen meiner Frau
Meine Tochter, mein Wappen

Ist das so richtig???

Gruß

Micha

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2010, 16:54 
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Sind die Kinder adoptiert? Wenn ja, dann führen die Kinder die deinen Namen angenommen haben auich dein Wappen.

Ist zwar heraldisch nicht ganz einwandfrei, da die Kinder aus einer anderen Blutslinie stammen, aber wo kein Kläger, da kein Richter. :wink:

Deine Frau führt bekanntermaßen das Wappen ihres Vaters und das solange bis sie verheiratet ist und den Namen des Ehemannes trägt.Dann führt sie nur noch das Wappen des Ehemannes, bzw.Ehewappen aus Wappen Ehemann und Wappen Vater.

Hat sie ihren Geburtsnamen (also Name des Vaters beibehalten), dann führt sie nach wie vor nur das Wappen ihres Vaters.

Hat das Kind, dass nicht deinen Namen angenommen hat den Familiennamen des Vaters deiner Frau, so kann es ebenfalls das Wappen seines Großvaters führen.

P. S. Mit dem neuen Namensrecht ist alles etwas sehr kompliziert geworden.Da müßte ich soweit ausholen, dass letztendlich niemand mehr durchblickt. :lol:

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2010, 17:02 
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Beiträge: 25
Hallo Alois,

die Kinder sind nicht von mir adoptiert, das hat Unterhaltsgründe. 4 der 5 Haben meinen Nachnamen bei der Heirat angenommen, die Große (14) wollte das nicht und hat den Namen meiner Frau behalten.

Gruß

Micha

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Ungelesener BeitragVerfasst: 25.08.2010, 17:27 
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Registriert: 02.12.2005, 19:28
Beiträge: 12807
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Vom heraldischen Standpunkt aus etwas problematisch, aber wie bereits gesagt:Wo kein Kläger, da kein Richter!

Ich sehe kein Problem, wenn die Kinder dein Wappen führen würden.

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Gruß Alois


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