Sind die Kinder adoptiert? Wenn ja, dann führen die Kinder die deinen Namen angenommen haben auich dein Wappen.
Ist zwar heraldisch nicht ganz einwandfrei, da die Kinder aus einer anderen Blutslinie stammen, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Deine Frau führt bekanntermaßen das Wappen ihres Vaters und das solange bis sie verheiratet ist und den Namen des Ehemannes trägt.Dann führt sie nur noch das Wappen des Ehemannes, bzw.Ehewappen aus Wappen Ehemann und Wappen Vater.
Hat sie ihren Geburtsnamen (also Name des Vaters beibehalten), dann führt sie nach wie vor nur das Wappen ihres Vaters.
Hat das Kind, dass nicht deinen Namen angenommen hat den Familiennamen des Vaters deiner Frau, so kann es ebenfalls das Wappen seines Großvaters führen.
P. S. Mit dem neuen Namensrecht ist alles etwas sehr kompliziert geworden.Da müßte ich soweit ausholen, dass letztendlich niemand mehr durchblickt.