jochen hat geschrieben:
Aber nehmen wir einfach den "nackten" Satz. Ich halte das Rechtswesen für einen ziemlich wesentlichen Teil der Kultur, sodaß die Aussage von vorneherein problematisch ist. Da es in England und Schottland zwei heraldische Gerichtshöfe gibt, gibt es zumindest zwei Länder, in denen das Wappenwesen und das Rechtswesen untrennbar miteinander verknüpft sind. Schließlich gibt es auch in Deutschland eine (zwar extrem spärliche) Rechtsprechung zur Wappenführung, sodaß ich zum Schluß komme, daß die Aussage nicht unwidersprochen im Raume stehen bleiben kann.
Ich wollte nur kurz darauf aufmerksam machen, daß der Satz im Original lautet:
"
Das Wappenwesen ist eine Erscheinung der Kultur-(geschichte),
nicht aber der Rechtsgeschichte.Er sollte meines Erachtens NICHT interpretiert werden als:
Das Wappenwesen ist eine Erscheinung der Kultur, nicht aber des Rechtswesens.Der Grund, den Satz nicht in der letztgenannten Lesart zu interpretieren, ist evident: "Kultur" ist etwas anderes als "Kulturgeschichte" und "Recht" bzw. "Rechtswesen" oder "Rechtssprechung" etwas anderes als "Rechtsgeschichte". Philippi schreibt NICHT, daß das Wappenwesen kein Gegenstand des "Rechts" ist, sondern er schreibt nur, daß das Wappenwesen kein Gegenstand der "Rechtsgeschichte" ist, die bekanntlich eine eigene interdisziplinäre Wissenschaft ist.
Der Unterschied mag Einigen wie "semantische Zaddelzählerei" vorkommen, könnte aber zum Verstehen des Satzes durchaus wichtig sein.
1001 Grüße
Andreas