Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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Ungelesener BeitragVerfasst: 03.01.2011, 19:16 
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Wie sieht es rechtlich aus, darf ich für eine andere Familie ein Wappen stiften.
Möchte ich gerne wissen, weil es bei den Wappenneuaufriss Griessmann in der Beziehung Stifter und so mit Führungsberechtigte Probleme gibt. Ich hätte da ein paar Ideen, möchte aber erst wissen wie es rechtlich in der Beziehung aussieht.
Danach würde ich meine Ideen, im Forum einstellen. Wenn dann die Ideen auch rechtlichen Halt finden, würde ich sie dann den netten alten Herren unterbreiten. Aber erst dann, ich will nicht ihn jetzt Hoffnung machen und dann wird es doch nicht.

Könnt ihr mir da die rechtliche Seite mal darlegen. Schon mal Danke im Voraus.

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Viele liebe Grüße aus Frankenberg

Mike


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Ungelesener BeitragVerfasst: 03.01.2011, 21:47 
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ich versuch mal meinen Standpunkt darzulegen.
Wie wir ja alle einheitlich der Meinung waren/sind, ist das "Original" nicht heraldisch korrekt. Es handelt sich dabei um ein Allianzwappen/Ehewappen daß nach Recherche zu den angegebenen Namen nicht eingetragen ist. Da ein Wappen aber um es "führen" zu können auf Grund der heutigen Rechtsprechung eins Eintrages bedarf und dies nicht um ein Urheberrecht zu bestätigen, sondern um ein Nutzungsrecht anzuzeigen, wäre das Original gemeinfrei, würde es unverändert benutzt. Da wir aber grundliegende Veränderungen vornehmen müssen, z.B. Tinktur und Schildteilungen, werden nun zwei Neuaufrisse erstellt.
Das Wappen der männlichen Linie kann durch den Vertreter dieser Familie, Herrn Griessmann gestiftet werden, wäre legitim. Was hindert Herrn Griesmann nun seiner verstorbenen Ehefrau, geb.Zwinschern, post mortem ein Personenwappen zu stiften, alleinig führungsberechtigt eben seine Ehefrau ?
Daß aus diesen beiden wappen nun im Gedenken an die Ehefrau ein Allianzwappen gestiftet wird dürfte ebenfalls legitim sein?... :pardon:

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Gruß moustache


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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 10:16 
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Eine kleine richtig Stellung. Es ist nicht die Frau des netten Herr, wie schon erwähnt hing das Allianzwappen schon bei seinen Großvater in der Stube.

Ich (Haubold);mein Vater (Haubold); Mein Großvater (Haubold); Meine Urgroßmutter (Mauksch) ihre Mutter (Griessmann) wiederum ihr Vater (Griessmann) laut Anmerkung, der Stifter.

Netter Herr(Griessmann); sein Vater(Griessmann);sein Großvater(Griessmann); Urgroßvater (Griessmann) und die Ehefrau (Zwinscher), dann wieder laut Anmerkung, der Stifter.

Blau markiert die Geschwister, rot markiert der gemeinsame Vorfahre und Stifter.
Es wurde ja auch schon paarmal erwähnt, das der Stifter festlegt, wie weit er zurück in seiner Ahnenreihe gehen will um festzulegen, meist ist es der älteste bekannteste Vorfahre. Es geht jetzt nur darum, kann ich auch für eine andere Namenslinie meiner Vorfahren ein Wappen stiften?

Es wäre schön wenn sich, noch jemand zu der Frage äußern würde.

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Viele liebe Grüße aus Frankenberg

Mike


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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 10:24 
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Es ist irgendwie nicht Sinn und Zweck der Heraldik, ein Wappen für jemand anderen zu stiften, dessen Namen man nicht trägt.

Wappen stiftet man normalerweise für sich und seine Vorfahren/Nachfahren im Mannesstamm. Bei einem Ehewappen kompliziert sich die Sache noch, da die Ehefrau das Wappen ihres Vaters mit in die Ehe einbringt.

P.S. So will es die traditionelle Heraldik. :wink:

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 11:02 
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Guten Morgen,

ich möchte meine Postion mitteilen- bitte als Rat auffassen:

1. Es gibt kein Wappenrecht in Deutschland, nur mögliche Rechte an einem Zeichen mit dem Namen" Wappen".

2.Man kann vieles sammeln- auch Wappen, die Möglichkeit ein Wappen zu führen sollte m.E. auf sehr wenige( eigene Wappen ) beschränkt werden.

3. Die Rückdatierung der Führungsberechtigung ist möglich und wird auch gemacht. Mal ein Haus als Vergleich:

Du baust auf neuen Grund und Boden ein neues " altes " Haus- macht der Staat zur Zeit öfter- Braunschweig, Berlin, Potsdam- entsteht in Potsdam, tatsächlich die alte Hohenzollerburg ? Wohl kaum-- es ist eine teure Erinnerung, die dem zerstörten Haus im Prinzip nur unvollkommen nahe kommt...
Dieses neue Haus- deine Wappenstiftung- öffnest du nun als Stammburg, für alle Vorfahren aus 10 Generationen- sie mögen dich alle besuchen und darin friedlich wohnen, du kennst die Leute nicht, sie kennen dich nicht... viel Freude im alten Haus. :bur2:

Wer draußen vorbei geht, mag am Anfang denken- tolles altes Haus- die Familie ist ja fast vom Adel- nur der kannte seine Vorfahren- bald spricht sich im Ort herum: Neubau.. :wisch:
.
Ein neues Wappen bleibt ein neues Wappen und es wird in unserem Leben nicht alt, :gruebel: es hat die Möglichkeit alt zu werden. Jedoch nur, wenn es auch den Nachfahren- den nocht nicht geborenen- nicht den toten Ahnen, die können sich nicht dagegen wehren-gefällt. :dh: Es muss deshalb, eine zeitlose Komponente haben und eben nicht genau 3 Kleeblätter, weil wir 3 Personen in der Stiftergeneration sind... mit der Motivfindung entscheidest du heute, wie lange dein Zeichen lebt... und mit der Familienplanung( an erster Stelle) :dh:

4. Es gibt eine Abbildung von zwei Wappen- ob Fälschung, Fehler usw. völlig egal- es ist Geschichte, es ist in der Familiengeschichte mehr wert, als ein neues Zeichen für Verstorbene.. :aufgabe: .

Sollte jemand aus der Generationenfolge heute leben und ein eigenes Wappen wünschen, möge er ein solches stiften- warum nicht in der Motivwahl des alten oder beider ?
Es sollte schon ein Lebender sein...der sich damit beschäftigt und der es trägt...

So geht es :

5. Meine Frau ist eine geborene Hannemann, mein Schwiegervater lebt noch, es gibt Hannemänner und es gibt heute ein Wappen Hannemann, auch auf Grund der Initiative der Fam. Bodin, meine Schwiegermutter ist eine geborene Weber... Kurt Weber ist in der GwF gemeldet, es gibt ein Weber Wappen... wenn du so Wappen sammeln möchtest- in Ordnung, für Tote. :tonne: .. laß es sein.
LG
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 12:02 
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Ich will nicht um jeden Preis Wappen sammeln. Mir ging es nur darum, das man einen Stifter für das Wappen Zwinscher hätte, um es eintragen zu lassen. Hätte mir persönlich nichts gebracht, waren keine direkten Vorfahren von mir, wie man oben sieht.

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Viele liebe Grüße aus Frankenberg

Mike


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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 12:57 
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Wenn es einen lebenden Zweig der Familie gibt, spricht nichts gegen eine Stiftung, dass du die Arbeiten für diese übernimmst, steht auch nicht dagegen.
Es handelte sich bei meinem Text um einen Rat- Wappenrecht gibt es nicht.
LG
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 13:34 
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Bodinus hat geschrieben:
Es handelte sich bei meinem Text um einen Rat- Wappenrecht gibt es nicht.
LG
Ingo


Habe ich auch so verstanden. Ich wollte nur klarstellen, das es mir nicht um die Wappen geht, wenn überhaupt, dann nur um das Wappen der Familie Griessmann und das wäre das geringste Problem, da hätten ich ja einen Stifter.

Bodinus hat geschrieben:
Wenn es einen lebenden Zweig der Familie gibt, spricht nichts gegen eine Stiftung, dass du die Arbeiten für diese übernimmst, steht auch nicht dagegen.


Ich kenne zwar viele Zwinscher in meiner Umgebung, aber ob da einer mit der Familie Griessmann verwand ist, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Muß ich erst Forschungen anstellen.

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Ungelesener BeitragVerfasst: 04.01.2011, 14:13 
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Schnell noch ehe ich los mache.
Rechtlich wäre es möglich für jemanden anders ein Wappen zu stiften, aber es könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, das es von keiner Wappenrolle eingetragen wird. Und wäre ja noch was zu überlegen wäre, was Ingo oben geschrieben hat.

Richtig?

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Ungelesener BeitragVerfasst: 05.01.2011, 00:56 
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Richtig! Hier hat jede Wappenrolle seine eigenen Ansichten der Dinge.

Ein Eintrag in die Wappensammlung ist aber möglich, wenn das Wappen den Vorstellungen der Herolde entspricht. Und hier zählt nicht nur, dass das Wappen heraldisch korrekt ist, es muß auch der Gesamteindruck stimmen.

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Gruß Alois


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Ungelesener BeitragVerfasst: 05.01.2011, 11:18 
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Zum Eintrag in eine Wappenrolle gehört immer ein ausgefüllter Antrag. Dieser muss unterschrieben sein und wenn Antrag und Wappen den Vorgaben des betreffenden Vereins entsprechen, wird es auch eingetragen.( vgl.Alois)
Ingo
Kannst mich auch gerne anrufen

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Ungelesener BeitragVerfasst: 05.01.2011, 11:35 
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Danke für das Angebot, Ingo, werde gegeben Falls noch einmal darauf zurückkommen.

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Mike


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.01.2011, 22:31 
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Hugbaldus hat geschrieben:
Schnell noch ehe ich los mache.
Rechtlich wäre es möglich für jemanden anders ein Wappen zu stiften, aber es könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit sein, das es von keiner Wappenrolle eingetragen wird. Und wäre ja noch was zu überlegen wäre, was Ingo oben geschrieben hat.

Richtig?


Ich halte die Stiftung für Dritte für ein Problem. Ähnelt einer Schenkung, wenn Ihr mich fragt.

Eine Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bedarf der Annahme. Und wenn dem "Beglückten" das Werk nicht gefällt - na da hamwer den Salat.....

Im Einzelfalle (also etwa: Ich "schenke" meinem Onkel ein Wappen und er nimmt es auch an) kann diese "Scheinstiftung" natürlich in Rechtskraft erwachsen.

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Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 11.01.2011, 10:38 
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:dh: Jochen
auch eine Rückdatierung ist eine Schenkung
Ingo

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Ungelesener BeitragVerfasst: 11.01.2011, 17:08 
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nö...eher eine "Hommage" an seine Ahnen ;-)

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