Jochen schreibt:
"Die Frage ist, warum der Gesetzgeber das eine, das einzige, Familienwappen, das mit dem Familiennamen untrennbar verbunden ist, schützen sollte, wenn es auf einmal zwei, drei, .... zwanzig geben kann."Das ist doch gar keine Frage und auch keine juristische Schwierigkeit. Das ist so wie bei einem Familiennamen, der ja auch unter dem Schutz der Rechtsordnunge steht.
Mein Name -
Reimann - ist doch genauso vom Gesetzgeber gegen Missbrauch geschützt, wie der Name
Reimann von einer anderen Familie, die nicht mit mir verwandt ist. Und es gibt gewiss 1000e von Familien mit dem Namen Reimann. Ist da nur
der eine, einzige, Familiernname Reimann geschützt?. Nein, alle.
So ist es auch mit dem
Wappen Reimann. Beim Blättern in heraldischen Büchern und Wappensammlungen, habe ich mindestens
6 verschiedene Wappen gefunden, die mit dem Namen Reimann
'mit dem Familiennamen untrennbar verbunden' sind.
Ist das alte Wappen der
'Reimann von Einsiedeln' das drei Rauten im Schild führt, mehr geschützt als mein Wappen, das ich für meine Nachkommen gestiftet habe?
Für den Schutz durch den Gesetzgeber ist es völlig unerheblich ob es nur ein Wappen Reimann gibt oder ob es 10 oder 20 sind,
weil jedes dieser
Wappen durch die Festlegung in der Führungsberechtigung
einen eigenständigen juristischen Charakter erhält.
Nimm doch einfach Deinen Namen,
Wilke , und schau mal nach wieviele andere
'Wilkes' ebenfalls ein Wappen führen
'das mit dem Familiennamen untrennbar verbunden' ist. Sie alle unterstehen dem Schutz durch den Gesetzgeber aus den oben bereits genannten Gründen.
LG
Achim