Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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 Betreff des Beitrags: Führungsrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 26.06.2012, 13:41 
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Folgender Sachverhalt, ein Kind wurde in meine Sippe hineinadoptiert, wurde erwachsen, bekam selbst Kinder die meinen Nachnamen tragen. Eine Tochter hat geheiratet und der Ehemann hat ihren (meinen) Nachnamen angenommen. Nun sind sie wieder geschieden.
Ist dieser Ex-Ehemann führungsberechtigt?
Wie muss ich die Führungsberechtigung eintragen lassen, damit er es nicht ist?

Viele Grüße :winke:


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 Betreff des Beitrags: Re: Führungsrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 26.06.2012, 18:31 
stammherr hat geschrieben:
Folgender Sachverhalt, ein Kind wurde in meine Sippe hineinadoptiert, wurde erwachsen, bekam selbst Kinder die meinen Nachnamen tragen. Eine Tochter hat geheiratet und der Ehemann hat ihren (meinen) Nachnamen angenommen. Nun sind sie wieder geschieden.
Ist dieser Ex-Ehemann führungsberechtigt?
Wie muss ich die Führungsberechtigung eintragen lassen, damit er es nicht ist?

Viele Grüße :winke:



Nur diesen einen konkreten Fall auszuschließen, das geht wohl schlecht. Es ginge wohl eine der üblichen (Namensstamm-)Formulierungen, ergänzt um etwa folgendes: »unter der Maßgabe, daß die Berechtigung zur Führung des Wappens sich auf Ehegatten nicht erstreckt« oder »unter der Maßgabe, daß die Berechtigung zur Führung des Wappens sich auf Ehegatten nur so lange erstreckt, wie die Ehe aufrecht ist.«


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 Betreff des Beitrags: Re: Führungsrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 26.06.2012, 22:46 
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das ist gut danke. die formulierung hatte ich so noch nie gelesen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Führungsrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 27.06.2012, 08:02 
stammherr hat geschrieben:
das ist gut danke. die formulierung hatte ich so noch nie gelesen.


Wenn — wie ich obiges verstehe — gewünscht ist, daß nicht nur die den Namen tragenden Abkömmlinge (und evtl. deren Ehegatten), sondern ganz besonders auch die den Namen durch Annahme an Kindesstatt erworben habenden und deren Deszendenz das Wappen führen dürfen sollen, dann sollte dies freilich auch in die Bestimmung einfließen.
Verschiedene Lösungsansätze kommen da in Betracht:
http://www.google.com/search?num=100&hl ... t+adoption


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 Betreff des Beitrags: Re: Führungsrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 27.06.2012, 08:08 
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Mir geht es im Grunde darum, dass, wenn man sich in die Familie „einheiratet“, man nach einem Verlassen der Familie durch Scheidung kein Anrecht mehr auf das Führen des Familienwappen haben sollte.
Adoptierte können das Wappen gern tragen, auch gerne Frauen die den Nachnamen weiterführen und an ihre Kinder weitergeben. Die Kinder dann ebenfalls.


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