Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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 Betreff des Beitrags: Re: Verzwickte Sache
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2014, 19:28 
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jochen hat geschrieben:
Ich selber komme zu keinem konkreten Ergebnis.

Veränderte Situation:

3. Nur Chrysostomus Müller stiftet ein Wappen, alle ehelichen Nachkommen des Hadubrand Müller sind führungsberechtigt, ungeachtet des Namens.

a. Die ausdrückliche Ausdehnung der Führungsberechtigung auf Cognaten ist ein freier Willensakt des Stifters.

b. Damit sind alle vier Vettern führungsberechtigt, da sie eheliche Nachkommen Hadubrand Müllers sind.

c. Niemand, weder Bonzo, noch Hansi noch Chlodwig noch Hadubrand, hat darum gebeten, das Wappen zu führen.

d. Den Zeitrang als ggfs. maßgeblich anzusehen, à la "First come first serve"... ? Das scheint mir eine "Sachverhaltsquetsche" zu sein. Hilfsweise behaupte ich: Alle Stiftungen geschahen gleichzeitig...... :wink:


Die Ausgangslage ist eigentlich identisch derer der Stiftungen 1, 2 und 4. Wobei sich allerdings 1 formal davon unterscheidet, daß Hansi, im Gegensatz zu Chrysostomus, kein Agnat Hadubrands ist.

Ändert das etwas an den bisher vorgebrachten Ergebnissen ?


Nun, solche Konstellationen sind im deutschsprachigen Raum zwar nicht häufig, aber doch hin und wieder Gegenstand adelsrechtlicher Erörterungen.
Mit anderen Worten: Bei Bürgergeschlechtern, die nicht mit historischem Adel versippt sind, müsste man auf den Widerspruch hinweisen, dass auf der einen Seite die Einschränkung "ehelich" auferlegt wird, auf der anderen aber die Namensführung keine Rolle spielen soll.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verzwickte Sache
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2014, 19:32 
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AGvmpp hat geschrieben:
Mit anderen Worten: Bei Bürgergeschlechtern, die nicht mit historischem Adel versippt sind, müsste man auf den Widerspruch hinweisen, dass auf der einen Seite die Einschränkung "ehelich" auferlegt wird, auf der anderen aber die Namensführung keine Rolle spielen soll.


Guter Punkt !

Aber er ändert an der Fallgestaltung nicht sehr viel.....

_________________
Schöne Grüße

jochen


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 Betreff des Beitrags: Re: Verzwickte Sache
Ungelesener BeitragVerfasst: 08.12.2014, 20:31 
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jochen hat geschrieben:
AGvmpp hat geschrieben:
Mit anderen Worten: Bei Bürgergeschlechtern, die nicht mit historischem Adel versippt sind, müsste man auf den Widerspruch hinweisen, dass auf der einen Seite die Einschränkung "ehelich" auferlegt wird, auf der anderen aber die Namensführung keine Rolle spielen soll.


Guter Punkt !

Aber er ändert an der Fallgestaltung nicht sehr viel.....


Gut, lassen wir die Anachronismen Anachronismen sein und konzentrieren wir uns auf bürgerliche Geschlechter im deutschsprachigen Raum (also Marshalling etc. beiseite).

Der Fall, dass die nichtnamensführenden Abkömmlinge das MÜLLER-Wappen als ihr ausschließliches Wappen führen würden, dürfte im deutschsprachigen Raum als unvorstellbar zu betrachten sein, weil hier der Zuname (Familien- oder Geschlechtsname) das schlechthinnige Requisit des bürgerlichen Familien- oder Geschlechtswappens ist.
Die Entkoppelung des bürgerlichen Wappens vom Familien- oder Geschlechtsnamen hätte den Verlust des gemeinsamen Nenners zur Folge: im Resultat bliebe allenfalls eine Bildmarke übrig.


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 Betreff des Beitrags: Re: Verzwickte Sache
Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2014, 10:14 
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AGvmpp hat geschrieben:

Die Entkoppelung des bürgerlichen Wappens vom Familien- oder Geschlechtsnamen hätte den Verlust des gemeinsamen Nenners zur Folge: im Resultat bliebe allenfalls eine Bildmarke übrig.


Is'n Argument.

Blieben noch 2, 3 und 4 .....

_________________
Schöne Grüße

jochen


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 Betreff des Beitrags: Re: Verzwickte Sache
Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 12:15 
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Beiträge: 208
Zum variierten Sachverhalt:
1.
jochen hat geschrieben:
Hansi macht nix.

Das ist begrüßenswert ;)

2.
Zitat:
Sein Vetter Bonzo Meier stiftet ein Wappen, das alle Nachkommen ihrer beider Opas Kunibert Meier führen dürfen

3.
Zitat:
Ihrer beider Vetter Chlodwig Meier stiftet ein Wappen, das alle Nachfahren ihrer beider gemeinsamen Uropas Nikodemus Meier führen dürfen.

Diese zwei Punkte können sinnvollerweise nur gleichzeitig beantwortet werden.
Die MEIERischen Abkömmlinge mit dem Zunamen (Familien-, Geschlechtsnamen) MEIER könnten (oder sollten) wohl bloß ein MEIERisches Familien- bzw. Geschlechtswappen führen; das Problem ist hier der Konsensmangel. Solange kein Konsens hergestellt ist, sind beide Stiftungen fehlerbehaftet.
Soweit ich unterrichtet bin, würde von den heraldischen Vereinen im deutschsprachigen Raum zwar grundsätzlich die Stiftung im Hinblick auf den älteren Vorfahren bevorzugt; wenn allerdings kein Konsens vorliegt (vor allem, wenn die Deszendenz des jüngeren Vorfahren auf einer eigenen Stiftung beharrt) könnte man nur den Rat erteilen, dass sich sämtliche Vettern und Basen mit Zunamen MEIER zusammenfinden und das ganze Vorhaben ruhend gestellt wird, bis eine Einigung hergestellt ist.
Sollte im Ergebnis die Formulierung "alle Nachfahren" der Führungsberechtigung bleiben, so werden die nichtnamensführenden Abkömmlinge das MEIERische Wappen ähnlich einer Bildmarke ("Gedächtniswappen") gebrauchen können.

4.
Zitat:
Ihrer aller Vetter Chrysostomus Müller, der nicht von Kunibert, aber Nikodemus Meier abstammt, stiftet ebenfalls ein Wappen, das alle Nachkommen seines und seiner drei Vettern Uropas Hadubrand Müller führen dürfen.

Hier hast sich nichts geändert: die MÜLLERischen Abkömmlinge mit dem Zunamen (Familien-, Geschlechtsnamen) MÜLLER können das MÜLLERische Familien- bzw. Geschlechtswappen führen; den nichtnamensführenden Abkömmlingen wird es wohl freistehen, das MÜLLERische Wappen ähnlich einer Bildmarke ("Gedächtniswappen") zu gebrauchen.

Zitat:
Und kein Wappen gleicht dem andern und alle sind sekundengleichzeitig gestiftet worden ..... :wink: ....

Wenigstens wurden ein paar Leute beschäftigt und ordentlich bezahlt, hoffen wir :)


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