Im Einzelnen:
1.
jochen hat geschrieben:
Hansi Meier stiftet ein Wappen, das alle Nachkommen seines Uropas Hadubrand Müller führen dürfen.
Diese "Stiftung" dürfte keinerlei Wirkung entfalten; es ist ja hier schon wegen der Namensverschiedenheit kein Anhaltspunkt zu entnehmen, dass Hansi Meier irgendeinen Pouvoir hätte, dem Uropa Hadubrand Müller ein Wappen zu widmen; außerdem stellt sich die Konsensfrage, wie vorhin angesprochen.
2.
Zitat:
Sein Vetter Bonzo Meier stiftet ein Wappen, das alle Nachkommen ihrer beider Opas Kunibert Meier führen dürfen
Diese "Stiftung" dürfte allenfalls beschränkte Wirkung entfalten; zwar ist wegen der Namensgleichheit anzunehmen, dass Bonzo Meier dem Opa Kunibert Meier ein Wappen widmen kann; allerdings ist es zu bezweifeln, dass die Führungsberechtigung für die gesamte, eingeschlossen damit auch die nichtnamensführende Deszendenz, akzeptabel ist.
3.
Zitat:
Ihrer beider Vetter Chlodwig Meier stiftet ein Wappen, das alle Nachfahren ihrer beider gemeinsamen Uropas Nikodemus Meier führen dürfen.
Dasselbe wie vorstehend: Auch diese "Stiftung" dürfte allenfalls beschränkte Wirkung entfalten; zwar ist wegen der Namensgleichheit anzunehmen, dass Chlodwig Meier dem Uropa Nikodemus Meier ein Wappen widmen kann; allerdings ist auch hier zu bezweifeln, dass die Führungsberechtigung für die gesamte, eingeschlossen damit auch die nichtnamensführende Deszendenz, akzeptabel ist. Zudem kollidiert diese Stiftung mit der unter Ziffer 2; da ein (zeitlicher) Vorrang nicht genannt ist bzw. sonstige Verdrängungsmechanismen bzw. Rechtsgrundlagen hierfür nicht erkennbar sind, aber insbesondere weil keine Anhaltspunkte für einen Konsens innerhalb der Familie erkennbar sind, sind m.E. beide "Stiftungen" nicht wirklich wirksam.
4.
Zitat:
Ihrer aller Vetter Chrysostomus Müller, der nicht von Kunibert, aber Nikodemus Meier abstammt, stiftet ebenfalls ein Wappen, das alle Nachkommen seines und seiner drei Vettern Uropas Hadubrand Müller führen dürfen
Dasselbe: Diese "Stiftung" dürfte ebenfalls bloß beschränke Wirkung entfalten; zwar ist wegen der Namensgleichheit anzunehmen, dass Chrysostomus Müller dem Uropa Hadubrand Müller ein Wappen widmen kann; allerdings ist auch hier zu bezweifeln, dass die Führungsberechtigung für die gesamte, eingeschlossen damit auch die nichtnamensführende Deszendenz, akzeptabel ist. Diese "Stiftung" ist m.E. allenfalls wirksam in Bezug auf die MÜLLERische Deszendenz, die den Namen Müller als Zu- oder Geschlechtsnamen führt, wie vorhin schon erwähnt.
Bottom line für die MEIERischen: solange kein Konsens innerhalb der Familie, solange keine Wappenführung.