Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2014, 22:22 
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"versuchten übereifrigen Ausdehnung" ... das "Delikt" ist also schon im Versuch strafbar ;)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2014, 22:34 
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heraldicus hat geschrieben:
Hierfür bedarf es u.a. neben der korrekten heraldischen Gestaltung und Blasonierung eines Wappens immer auch der Einhaltung der wappenrechtlichen Vorgaben."


Das Problem beim sogenannten "Wappenrecht" ist, daß es nur sehr, sehr wenig lebendige Rechtsprechung gibt.

Und die traditionellen Gralshüter rühren leider auch immer nur in derselben Suppe herum.

Ich befürchte - da ist vorläufig nur sehr wenig Lebenshilfe zu erwarten ......

_________________
Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2014, 22:52 
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Jeder Verein bzw Wappenrolle oder Wappenstifter kann
schreiben was er oder Sie wollen weil es sowieso egal
ist. Deshalb wurde bei uns diesbezüglich der Text zur
Führungsberechtigung geändert.
:)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 09.12.2014, 23:49 
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Aus einem Wappen eingetragen beim Münchner Herold:

Zitat:
Die Führung und Verwendung des Wappens wird von obengenannter Familie bestimmt.


Ob nun die Familie Zuse auch das Wappen trägt, solange es obengenannte Familie (z. Bsp. Obermayer) erlaubt, ist es egal. :wink:

Und soviel damit auch zum Thema Wappenausdehnung.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 00:34 
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Hallo,
sehr richtig !!!
Bei dieser Formulierung handelt es sich um
ein Wappen das nicht bei uns im Haus erstellt wurde !
:)


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 09:07 
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Noch einmal: ein " Wappenrecht" gibt es nicht in Deutschland. Alle Problemfälle werden mit der Anwendung BGB entschieden.
Unsere Wappenrollen- von verschiedenen Vereinen- sind im Prinzip ein rechtlicher Markenschutz ohne den Tatbestand der Verjährung- Heimfall an den Landesherren...dann Neuvergabe geht auch nicht mehr.

Jeder kann im Rahmen der Gesetze über sein Eigentum frei verfügen- wenn ich nur Miteigentumsrechte habe- viele Wappenträger...kann man nur im engen Rahmen damit frei entscheiden...alle ! müssen gefragt werden.

Jeder Verein ist gut beraten die Formulierung der Wappennutzung ausschließlich dem Stifter in den Mund zu legen.
Kein Verein kann sich in die verzwickte Familiensituation vieler auch nur rein denken: Meine Kinder, deine Kinder unsere Kinder- wessen Wappen?
LG
Ingo

_________________
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http://www.roland-wappenrolle-perleberg.de/


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 11:30 
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Bodinus hat geschrieben:
Jeder Verein ist gut beraten die Formulierung der Wappennutzung ausschließlich dem Stifter in den Mund zu legen.


Wirklich ausschließlich?
In diesem Zusammenhang erkenne ich, dass Maren eine Regelung formuliert hat, die klug zwischen Geschlechtswappen und "Bildmarke" differenziert.
Man kann aber leider nicht davon ausgehen, dass alle Wappenstiftenden so viel Verstand haben.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 14:11 
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Inzwischen gibt es einige Angehörige in Großenhain -Grütze- einer lebt noch auf dem Erbhof mit Sohn, die das Wappen nun stolz als Familienwappen führen...das Projekt war erfolgreich und brachte unbekannte Personen zusammen: Ein Wappen, seine Führung verbindet auch...LG
Ingo
siehe auch hier:

viewtopic.php?f=4&t=7067

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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 18:36 
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heraldicus hat geschrieben:
[…] führungsberechtigt unabhängig von namensrechtlichen "Modetrends", etwa Annahme von Doppelnamen oder des weiblichen Namens als Ehenamen. Der sich in manchen Familien abzeichnende Trend, das[s] viele unterschiedliche Namen in einer Familie geführt werden, […]


Wer sich mit der Geschichte des Namensrechts vor 1800 befasst hat, käme nicht auf die Idee, hier — offenbar despektierlich — von 'namensrechtlichen "Modetrends"' zu reden, sondern sieht viel eher eine Rückbesinnung.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 18:58 
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Dann bitte ich um einen Beleg dafür, daß irgendwo um 1800
(1) der weibliche Name zum Ehenamen geworden ist, der an die Kinder weitergegeben wurde
(2) daß Männer einen Doppelnamen angenommen haben, sofern sie nicht eine Erbtochter geheiraten haben!


AGvmpp hat geschrieben:
heraldicus hat geschrieben:
[…] führungsberechtigt unabhängig von namensrechtlichen "Modetrends", etwa Annahme von Doppelnamen oder des weiblichen Namens als Ehenamen. Der sich in manchen Familien abzeichnende Trend, das[s] viele unterschiedliche Namen in einer Familie geführt werden, […]


Wer sich mit der Geschichte des Namensrechts vor 1800 befasst hat, käme nicht auf die Idee, hier — offenbar despektierlich — von 'namensrechtlichen "Modetrends"' zu reden, sondern sieht viel eher eine Rückbesinnung.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 19:02 
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Beiträge: 208
heraldicus hat geschrieben:
Dann bitte ich um einen Beleg dafür, daß irgendwo um 1800
(1) der weibliche Name zum Ehenamen geworden ist, der an die Kinder weitergegeben wurde
(2) daß Männer einen Doppelnamen angenommen haben, sofern sie nicht eine Erbtochter geheiraten haben!


AGvmpp hat geschrieben:
heraldicus hat geschrieben:
[…] führungsberechtigt unabhängig von namensrechtlichen "Modetrends", etwa Annahme von Doppelnamen oder des weiblichen Namens als Ehenamen. Der sich in manchen Familien abzeichnende Trend, das[s] viele unterschiedliche Namen in einer Familie geführt werden, […]


Wer sich mit der Geschichte des Namensrechts vor 1800 befasst hat, käme nicht auf die Idee, hier — offenbar despektierlich — von 'namensrechtlichen "Modetrends"' zu reden, sondern sieht viel eher eine Rückbesinnung.



Beschaffen Sie sich ein paar Bücher zum Thema, und Sie haben zahlreiche Belege.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 21:59 
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Was das doch wieder für eine bodenlos blöde Antwort ist!
... aus der man nur auf Neue sieht, wie wissenschaftsfern Sie sind.
Jemand, der eine Uni von innen gesehen hat, hätte jetzt drei, vier Literaturangaben hingeschrieben. Wie im übrigen auch bei Ihren sonstigen Thesen, die für gewöhnlich frei in den Raum gestellt werden, ohne irgendeine Quelle zu nennen!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 22:22 
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Beiträge: 208
heraldicus hat geschrieben:
Was das doch wieder für eine bodenlos blöde Antwort ist!
... aus der man nur auf Neue sieht, wie wissenschaftsfern Sie sind.
Jemand, der eine Uni von innen gesehen hat, hätte jetzt drei, vier Literaturangaben hingeschrieben. Wie im übrigen auch bei Ihren sonstigen Thesen, die für gewöhnlich frei in den Raum gestellt werden, ohne irgendeine Quelle zu nennen!


Ach wie süß, heraldicus getting cute with me :)

Also, schauen Sie, ich dachte, gerade Sie als gebildeter Mensch — und vermutlich Native Speaker? — sollten wirklich keine Probleme haben, mit den vorhandenen Stichworten zielgerichtet zu recherchieren………

heraldicus hat geschrieben:
Dann bitte ich um einen Beleg dafür, daß irgendwo um 1800
(1) der weibliche Name zum Ehenamen geworden ist, der an die Kinder weitergegeben wurde
(2) daß Männer einen Doppelnamen angenommen haben, sofern sie nicht eine Erbtochter geheiraten haben!


Schauen Sie, ich habe nirgendwo "um 1800" geschrieben, sondern "vor 1800". Es wäre zu wünschen, dass Sie es es sich angewöhnen mögen, aufmerksamer zu lesen.

Auch wenn Sie kein kleiner hilfloser ERASMUS-Student fremder Zunge, sondern schon ein großer starker Bub mit deutscher Muttersprache sind, will ich so großzügig sein und Ihnen eine Auskunft gratis erteilen: Schauen Sie ist die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Den dort zu findenden thematisch passenden Beiträgen entnehmen Sie zahlreiche weitere Nachweise.


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Ungelesener BeitragVerfasst: 10.12.2014, 22:40 
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Hm..... ne kleine Pause, um Testosteron abzubauen, wäre jetzt nicht ganz verkehrt, oder....?

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Schöne Grüße

jochen


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Ungelesener BeitragVerfasst: 11.12.2014, 01:32 
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@AGvmpp:
Ergebensten Dank für den ebenso generösen wie präzisen Literaturhinweis, ich stehe tief in Ihrer Schuld!
Nein, ich kann Sie trösten, ich bin kein Erasmus-Student, vielmehr einer, der für besagtes Periodikum auch bereits den einen oder anderen Artikel beigesteruert hat.


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