heraldicus hat geschrieben:
Was das doch wieder für eine bodenlos blöde Antwort ist!
... aus der man nur auf Neue sieht, wie wissenschaftsfern Sie sind.
Jemand, der eine Uni von innen gesehen hat, hätte jetzt drei, vier Literaturangaben hingeschrieben. Wie im übrigen auch bei Ihren sonstigen Thesen, die für gewöhnlich frei in den Raum gestellt werden, ohne irgendeine Quelle zu nennen!
Ach wie süß, heraldicus getting cute with me
Also, schauen Sie, ich dachte, gerade Sie als gebildeter Mensch — und vermutlich Native Speaker? — sollten wirklich keine Probleme haben, mit den vorhandenen Stichworten zielgerichtet zu recherchieren………
heraldicus hat geschrieben:
Dann bitte ich um einen Beleg dafür, daß irgendwo um 1800
(1) der weibliche Name zum Ehenamen geworden ist, der an die Kinder weitergegeben wurde
(2) daß Männer einen Doppelnamen angenommen haben, sofern sie nicht eine Erbtochter geheiraten haben!
Schauen Sie, ich habe nirgendwo "
um 1800" geschrieben, sondern "
vor 1800". Es wäre zu wünschen, dass Sie es es sich angewöhnen mögen, aufmerksamer zu lesen.
Auch wenn Sie kein kleiner hilfloser ERASMUS-Student fremder Zunge, sondern schon ein großer starker Bub mit deutscher Muttersprache sind, will ich so großzügig sein und Ihnen
eine Auskunft gratis erteilen: Schauen Sie ist die
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Den dort zu findenden thematisch passenden Beiträgen entnehmen Sie zahlreiche weitere Nachweise.