Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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 Betreff des Beitrags: Familienwappen nach dem versterben
Ungelesener BeitragVerfasst: 30.01.2017, 10:27 
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Liebe Freunde,
Mich würde folgendes interessieren:
Es geht um das Familienwappen meiner Frau bzw. meines Schwiegervaters.
Mein Schwiegervater ist im April letzten Jahres verstorben , auch meine Frau ist im Dezember 2016 verstorben, was passiert mit dem Familienwappen?
Und wie ist es mit dem Allianzwappen der Familie Bardt/Freitag?
Vielen Dank vorab.
Gründe aus dem Norden :winke:
Nico

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M.d. Freigärtnerloge Carl Theodor zum goldenen Garten e.V.
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Ungelesener BeitragVerfasst: 30.01.2017, 20:23 
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Ich kann nicht zur Klärung deines Falles beitragen möchte aber trotzdem mein Beileid zu deinem Verlust kundtun!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 30.01.2017, 20:58 
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Danke Juergen. :winke:

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Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2017, 10:53 
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Hallo Nico,

auch von mir meinen herzlichsten Beileid !!!

Gruß Willi

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"steirerbluat is koa nudlsuppn"


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2017, 11:26 
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Hallo Nico,

'Keiner, der geliebt wird, ist jemals tot !'
( Ernest Hemingway)

Mein Beileid ...
Hansjörg

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- vivere militare est -


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2017, 12:14 
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Auch von mir noch mein Beileid.

Du kannst Tränen vergießen, weil sie gegangen ist oder Du kannst lächeln, weil sie gelebt hat.
Du kannst Deine Augen schließen und beten dass sie zurückkommen wird oder Du kannst Deine Augen öffnen und sehen was von ihr geblieben ist.
Dein Herz kann leer sein weil Du sie nicht mehr sehen kannst oder es ist voll von der Liebe die sie mit Dir geteilt hat.
Du kannst dem Morgen den Rücken drehen und im Gestern leben oder Du kannst dankbar für das Morgen sein, eben weil Du das Gestern gehabt hast.
Du kannst immer nur daran denken, dass sie nicht mehr da ist, oder Du kannst die Erinnerungen an sie pflegen und sie in Dir weiterleben lassen.
Du kannst weinen und Deinen Geist verschließen, leer sein und Dich abwenden oder Du kannst tun was sie wünschen würde: Lächeln, die Augen öffnen, lieben und weitermachen...

(unbekannt, aus dem englischen übersetzt)

_________________
Beste Grüße
Gerd

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Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2017, 13:27 
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Wohnort: 64521 Groß-Gerau
Daten aus "Wappenfibel" S. 145, 146

Dateianhang:
Erbrecht.jpg
Erbrecht.jpg [ 181.22 KiB | 14998-mal betrachtet ]

Dateianhang:
Wappenerben 1_0002.jpg
Wappenerben 1_0002.jpg [ 26.16 KiB | 14998-mal betrachtet ]


Und hier ein Ausszug aus Richtlinien Heraldischer Verein "Zum Kleeblatt".

Ausschließlichkeitsgrundsatz: Niemand darf ein Wappen annehmen und führen, das bereits geführt wird oder geführt wurde oder einem existierenden Wappen zum Verwechseln ähnelt.

Für Familienwappen bedeutet der Ausschließlichkeitsgrundsatz: Das vorhandene Wappen einer Familie kann nur von verwandtschaftsmäßig dieser Familie angehörigen namensgleichen Trägern (Nachkommen) geführt werden.

Der Ausschließlichkeitsgrundsatz hat großen Einfluss auf die Prüfarbeit der Wappenrollen. So gilt: Schon bei einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass ein Wappen bereits geführt werden könnte, ist von der Wahl eines solchen Wappens ab- und eine Überarbeitung anzuraten. Dies muss heute insbesondere bei einfachen, häufiger vorkommenden Wappenbildern gelten. Ist ein einzelnes Bild sehr häufig geworden, so besitzt es keine große Unterscheidungskraft mehr. Deshalb kann auf eine unterschiedliche Gestaltung des Schildes kaum verzichtet werden, sofern es sich um neu angenommene Wappen handelt.

Der Rechtsgrundsatz gilt auch, wenn ein Wappen nur unwesentlich von einem bereits geführten Wappen abweicht, so dass trotz dieser Abweichung die Gefahr einer Verwechslung besteht. Bei einem Heraldikertreffen in Ludwigshafen im Jahr 1975 wurde hierzu eine genaue Definition erarbeitet: Die Gefahr der Verwechslung wird regelmäßig dann angenommen, wenn bei einem Betrachter, der nicht über besondere Sachkunde verfügt und nicht genau prüft, trotz vorhandener Abweichungen zwischen zwei Wappen die irrige Vorstellung erweckt wird, dass er es mit ein und demselben Wappen zu tun habe. Verwechselungsfähige Wappen sind ebenso zu bewerten, wie völlig übereinstimmende.
Die Führungsberechtigung an einem Familienwappen muss jederzeit und lückenlos nachgewiesen werden können.
Siehe Link: http://www.wappenkunde-niedersachsen.de ... recht.html

Gruß Willi :kaffee:

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"steirerbluat is koa nudlsuppn"


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Ungelesener BeitragVerfasst: 31.01.2017, 17:17 
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Ich Danke Euch für die netten Worte!

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Ungelesener BeitragVerfasst: 26.02.2017, 13:52 
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mein Beileid zu ableben deiner Frau, :kerze:

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BildGruß Gunter


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Ungelesener BeitragVerfasst: 28.02.2017, 18:47 
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Mein Sohn hat den Namen seiner Frau angenommen, kann ich verfügen das meinem Enkel das Wappen weiterführen kann :bur2:

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BildGruß Gunter


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