Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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 Betreff des Beitrags: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 02.03.2017, 12:29 
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Mein Sohn hat den Namen seiner Frau angenommen, kann ich verfügen das meinem Enkel das Wappen weiterführen kann :bur2:

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BildGruß Gunter


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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 02.03.2017, 13:15 
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Hallo Gunter,
das führen eines Familienwappens ist untrennbar mit dem Familiennamen Hebenstreit verbunden. Nimmt er (dein Sohn oder Tochter) einen anderen Namen an, dann darf er Wappen "Hebenstreit" nicht mehr führen, "Namen weg = Wappen Weg". Siehe unten die Führungsberechtigung zu deinem Wappen wo Du dieses klar gestellt hast. Deine Enkel die "Hebenstreit" weiter als Namen führen aber "JA" , da sie deine Blutsverwandte (Nachkommen, agnatische Abstammung)) sind (Du bist Stifter der das bestimmt). Ich habe es unten Rot hervorgehoben.
So ist es in der Wappenrolle "Roland Wappenrolle Perlberg" eingetragen und gültig.

Gruß Willi
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Blason: Im Grün-silbern geteilten Schild eine schräggestellte Streitaxt, oben links und unten rechts begleitet von je einer Windrose, alles in verwechselten Farben. Auf dem Grün-silbern bewulsteten Helm mit Grün-silbernen Decken eine Grün-silbern facettierte Windrose, angestemmt zwischen zwei silbern-grün übereck geteilten Büffelhörnern.

Wappenstifter: Herbert Johannes Gunter Hebenstreit geboren am 12.02.1951 in Radebeul/ Sachsen

Entwurf: Gerald Metter mit Mitgliedern der GwF

Gestaltung: Gerald Metter

Registrierungen: Roland Wappenrolle Perleberg unter Reg.-Nr.: 08/2009, GwF - Gemeinschaft wappenführender Familien unter Reg.-Nr.: 88/2009

Führungsberechtigt: Der Stifter sowie alle Nachkommen, die den Familiennamen Hebenstreit, auch als Doppelnamen, führen.

Symbolerklärung: Der Name Hebenstreit erscheint in Thüringen urkundlich schon 1268, und in Kärnten 1299. Hebenstreit steht für für einen händel- und streitsüchtigen Menschen. Der Name ist angeblich ein „ Satz –Name“. (vgl. Kleemann, Familiennamen Quedlinburg) für einen der gerne neckt. Andere deuten den Namen auch als „Angreifer im Kampf“. Die Wurzeln der Familie liegen in Sachsen. Der älteste zu ermittelnde Vorfahre kommt um 1700 aus Hochweitzschen (heute Großweitzschen) in Sachsen, deshalb wurden zur Tingierung die Farben Silber und Grün des Bundeslandes Sachsen gewählt. Die Wahl der Büffelhörner folgt zum einen traditionellen Motiven für Hilfskleinode, zum andern sind die Hörner eines Büffels, oder Stieres, ebenfalls ein Symbol für die Wehrhaftigkeit und beziehen sich so ebenfalls auf den von einem streitbaren Menschen abgeleiteten Familiennamen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 02.03.2017, 18:06 
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Ja das ist ein (Erste-Welt-)Dilemma...
Ich habe eine Schwester, zwei Cousinen mit je zwei Töchtern und selbst auch noch zwei Töchter.
Außer meinem Vater, seinem Bruder und mir gibt es in unserer unmittelbaren Familie derzeit keine weiteren männlichen Nachkommen. Auch wenn meine Schwester und eine der Cousinen noch fest daran glauben den Familiennamen zu behalten kann man nicht unbedingt davon ausgehen. Was meine Kinder mal machen steht in den Sternen. Aus gutem Grund hatte ich mich damals schon früh dazu entschieden der verbreiteten Familiennamenbindung und Begrenzung auf den Mannesstamm nicht zu folgen und habe alle Nachkommen meines Großvaters als führungsberechtigt festgelegt. Sonst wäre aus unserem Familienwappen wahrscheinlich eine recht kurze Episode geworden :wink:

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Beste Grüße, Nico!


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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 02.03.2017, 21:27 
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hallo kollegen,

diese diskussion hat mich auch zum nachdenken gebracht...
habe einen sohn und eine tochter ... beide noch nicht unter der haube... wer weiss was da noch raus kommt.

nun die frage .. kann man in einer wappenrolle als stifter im nachhinein die fürhrungsberechtigung ändern lassen ?
zb. bei mir im herold/berlin ?

gruss hansjörg

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 03.03.2017, 11:23 
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Hallo Hajo :winke:

deine Frage muß Du direkt an Herold Berlin stellen. Im begrenztem Umfang ist im nachhinein eine Aussdehnung bzw. Begrenzung der Wappenführungsberechtigung im Mannesstamm des Stifters (agnatische Abstammung) und beibehaltung des Stifter-Namens möglich. Das ganze Prozedere beim Herold Berlin kenne ich aber nicht.
Aber eines ist klar, Namen weg ist Wappen weg :!:

Siehe hier Wappenfibel Herold Berlin Seite 148, unter Punkt V. (5).

Dateianhang:
Mannesstamm.jpg
Mannesstamm.jpg [ 76.97 KiB | 17274-mal betrachtet ]

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 03.03.2017, 11:45 
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hallo willi,

vielen dank für die info .
.... dann muss ich halt nochmals meinen sohn einweisen, wie das so funktioniert mit der herstellung eines stammhalters .. :lol: :lol: :lol: daumenhoch
grüssle hansjörg

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 03.03.2017, 16:50 
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PEER hat geschrieben:
Hallo Hajo :winke:
deine Frage muß Du direkt an Herold Berlin stellen. Im begrenztem Umfang ist im nachhinein eine Aussdehnung bzw. Begrenzung der Wappenführungsberechtigung im Mannesstamm des Stifters (agnatische Abstammung) und beibehaltung des Stifter-Namens möglich. Das ganze Prozedere beim Herold Berlin kenne ich aber nicht.
Aber eines ist klar, Namen weg ist Wappen weg :!:
Siehe hier Wappenfibel Herold Berlin Seite 148, unter Punkt V. (5).


Hallo Willi,

es gibt seit kurzem (2017) die 20. aktualisierte und neugestaltete Auflage der ursprünglichen Wappenfibel. Im Vorwort der 20. Ausgabe wird darauf hingewiesen, dass "das gewohnheitsrechtlich geprägte Wappenrecht dabei ist, sein patriarchalische Ausrichtung aufzugeben und sich dem Ehenamenrecht anzupassen." -- Es gibt daher Absätze in der 20. Auflage, die nicht mehr 100prozentig exakt bzw. 1-zu-1 mit der veralteten 19. Auflage aus den Jahren 1998/2002 übereinstimmen. Was sich genau geändert hat und wo alte Lehrmeinungen nicht mehr gelten, erschließt sich manchmal nur, wenn man Buchstabe für Buchstabe die beiden Ausgaben vergleicht.

1001 Grüße

Nachstehender Link stellt keine Werbung dar (ich bin kein Mitglied des Herold), sondern informiert lediglich über ein Werk, das für jeden Heraldikfreund unabdingbar ist und mit Sicherheit die Admins dieses Forums interessiert:

http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-50372-7.html

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(Grafiken, Ideenskizzen, Fotos etc., deren Urheber ich bin, dürfen ohne meine explizite Genehmigung nicht veröffentlicht und verändert werden.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 03.03.2017, 18:31 
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Hallo Andreas,

danke für den Tip, ich werde mir die neue Ausgabe natürlich bestellen!

Gruß Willi :schreiber:

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2017, 16:07 
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Salvete Freunde,

ich möchte auf das Statut DWR hinweisen- seit Jahren so ...

"Im Übrigen findet eine Löschung von Wappen ausgestorbener Geschlechter nicht statt. Solche Wappen werden grundsätzlich auch nicht für eine andere Familie eingetragen, es sei denn, daß eine Übertragung des Wappens im Wege der Adoption stattgefunden hat oder der letzte Wappenberechtigte des ausgestorbenen Geschlechts dem Antragsteller die Annahme seines Wappens durch eine den Formvorschriften letztwilliger Verfügungen entsprechende Erklärung gestattet hat."

Unser Stifter ( RWP) kann sich auch daran orientieren- sicher notwendig ist wohl- der Wappenbrief RWP ist mit einer Notar Unterschrift versehen- dann der Gang zum Notar.
Das kann vor Ort geschehen- Erklärung verfassen und die Unterschrift von dem Notar der Wahl beglaubigen lassen- die Unterschrift nicht den Inhalt!

Wie bei einem Testament- der letzte !!! Wille zählt, die Eintragung RWP liegt ja schon etwas zurück!

Mein persönlicher Rat- es lassen.

Jeder hat die Freiheit der Namenwahl bei der Hochzeit und es wird Gründe geben- die uns nichts angehen- dann ist man eben eine andere Familie- neues Wappen...

Warum Tradition über Bord werfen ?

Völlig anders, wenn man bereits bei der Stiftung eine völlig andere Idee hatte- siehe z.B. Nico...es spricht in meiner Gedankenwelt nichts - rein nichts- gegen eine völlige Freigabe. dann jedoch vom ersten Tag an, kein Hin und Her...

Jedoch, noch sind wir ein freies Land- mache was du für richtig befindest- viel Erfolg
LG

Ingo

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http://www.roland-wappenrolle-perleberg.de/


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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 06.03.2017, 16:17 
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Ein anderes Problem:

Eine Tochter, die heiratet und den Namen des Mannes annimmt- gute Tradition, kann selbstverständlich ihr Wappen weiterführen. Sie kann es nur nicht weitervererben. Sie ist eine geborene...

Dies ist 1:1 auch auf den Gatten anzuwenden, wenn er den Namen der Frau annimmt. :winke:

Die Enkel führen das Wappen, dessen Namen sie tragen- in diesem Fall den Namen des mütterlichen Großvaters und eben nicht- weil Bruch in der Tradition- den Namen des väterlichen Großvaters.

Ingo
p.s. versuche es doch mit einem Ehewappen- nur das Ehepaar, nicht die Kinder-dann wird es noch eine Weile gezeigt und eben nicht nur auf dem Grabstein des Stifters...

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 07.03.2017, 12:25 
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PEER hat geschrieben:
Hallo Andreas,

danke für den Tip, ich werde mir die neue Ausgabe natürlich bestellen!

Gruß Willi :schreiber:


Die neue Ausgabe der Wappenfibel Herold Belin Nr.20 ist angekommen und ist fast doppelt so dick :lol: wie die 19. Ausgabe, 382 Seiten zu 256...
Übrigends heißt das Werk jetzt "WAPPEN Handbuch der Heraldik" die Bezeichnung "Wappenfibel" wurde aus der Überschrift weggelassen.

Gruß Willi

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 07.03.2017, 12:30 
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was macht Gerald Metter? :winke: :schreiber:

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 Betreff des Beitrags: Re: Familienwappen
Ungelesener BeitragVerfasst: 07.03.2017, 13:41 
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....hm, Gerald Metter hat sich nach meinem Kenntnisstand von der Heraldik und den entsprächenden Foren total verabschiedet.

Gruß Willi :kaffee:

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