PEER hat geschrieben:
Hallo Hajo
deine Frage muß Du direkt an Herold Berlin stellen. Im begrenztem Umfang ist im nachhinein eine Aussdehnung bzw. Begrenzung der Wappenführungsberechtigung im Mannesstamm des Stifters (agnatische Abstammung) und beibehaltung des Stifter-Namens möglich. Das ganze Prozedere beim Herold Berlin kenne ich aber nicht.
Aber eines ist klar,
Namen weg ist Wappen weg Siehe hier Wappenfibel Herold Berlin Seite 148, unter Punkt V. (5).
Hallo Willi,
es gibt seit kurzem (2017) die 20. aktualisierte und neugestaltete Auflage der ursprünglichen Wappenfibel. Im Vorwort der 20. Ausgabe wird darauf hingewiesen, dass
"das gewohnheitsrechtlich geprägte Wappenrecht dabei ist, sein patriarchalische Ausrichtung aufzugeben und sich dem Ehenamenrecht anzupassen." -- Es gibt daher Absätze in der 20. Auflage, die nicht mehr 100prozentig exakt bzw. 1-zu-1 mit der veralteten 19. Auflage aus den Jahren 1998/2002 übereinstimmen. Was sich genau geändert hat und wo alte Lehrmeinungen nicht mehr gelten, erschließt sich manchmal nur, wenn man Buchstabe für Buchstabe die beiden Ausgaben vergleicht.
1001 Grüße
Nachstehender Link stellt keine Werbung dar (ich bin kein Mitglied des Herold), sondern informiert lediglich über ein Werk, das für jeden Heraldikfreund unabdingbar ist und mit Sicherheit die Admins dieses Forums interessiert:
http://www.boehlau-verlag.com/978-3-412-50372-7.html