Seejungfer (Meerweib) (Tafel XXIII. Fig. 15-16.)
erseheint theils ohne Arme wie Tafel XXIII, Fig. 15-, theils mit einem, theils mit zwei Schweifen, welche sie mit den Händen hochhält. In letzterem Falle heisst sie Melusine (Tafel XXIII.Fig. 17. 18.).
Ist sie einschweifig so hält sie entweder mit der einen Hand den Schweif, mit der andern einen Kamm zum Haarstriegeln, oder mit der einen Hand einen Spiegel, mit der andern einen Kamm. Im Wappen der Anhaltischen v. Marees erscheint im Schilde eine Seejungfrau mit Spiegel, auf dem Helm ein Meermann, einen Dreizack stossbereit haltend. Es soll hierdurch sinnbildlich die Ebbe (Spiegel) und die Fluth (Dreizack) des Meeres (mare = Mareea) dargestellt werden. Auch das Wappen der v. Rhein in der Mark zeigt im Schilde und auf dem Helme einen dreizackhaltenden Meermann, wie solche u. A. auch als Helmschmuck der Freiberrn v. Rummel (Bayern) erscheinen.