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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 27.08.2011, 21:19 
Janka hat geschrieben:
Leonhards Schlußfolgerung würde in gewissem Sinne Ihre Arbeitshypothese stützen, weil durch Aufgehen einer Person/Familie des niederen Adels in den 3. Stand vermutlich auch deren Wappen nicht mehr als Wappen des niederen Adels, sondern als bürgerliche Wappen angesehen wurden (spätestens, wenn die ehemals adlige Abkunft in Vergessenheit geriet).



Sie meinen im weitesten Sinne den »verdunkelten Adel«?
Ja, Sie sagen es, das ist wohl die andere Seite der Medaille, die ich hier bisher noch gar nicht angesprochen habe. Dies wurde in den Jahren 1803ff wieder virulent, als z.B. das Bistum Konstanz verschwand und mit ihm der lokale Adel, der oft gar nicht über die Mittel verfügte, sich in Neu-Württemberg oder Neu-Baden zu immatrikulieren. Oder dessen Adel von den neuen »souveränen« Staaten einfach nicht anerkannt wurde.



Für Herrn Lenz zum vorherigen Beispiel EISENGREIN noch diese Ergänzung: Eysengrein, Martin, Dr. theol., Propst zu Altötting, Vizekanzler der Akademie zu Ingolstadt und kaiserlicher Hofprediger, Palatinat ad personam 03.11.1568 — dies sind Daten unmittelbar aus dem Österreichischen Staatsarchiv, welche Sie gerne im FRANK (Karl Friedrich von Frank: Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich und der Österreichischen Erblande bis 1806; dort meist geringfügig anders formuliert) überprüfen können.

Herr Lenz, auf das jeweilige Individuum kam es mir nicht an. Der Bg 1, S. 34 genannte Martin EISENGREIN, Dr.theol., gehörte derselben Adelsfamilie an.

Hier hat offenbar die Tatsache, daß Herr von Hefner am Epitaph einen Pausch statt Krone (und kein »v.« beim Namen) gesehen hat, dazu geführt, daß er nicht erkannt hat, daß es sich um ein ansonsten recht bekanntes Adelswappen handelt, und so wurde es dann Bg 1 Tf 43 abgebildet, obwohl es dort nicht hingehört.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 27.08.2011, 21:21 
A.Lenz hat geschrieben:
Es wäre schön, nicht mit einer Person, bzw. dessen Nick-Name, kommunizieren zu müssen. Warum decken Sie ihre Karten nicht auf?



Wenn Sie den Thread aufmerksam lesen: Ich wurde bereits mit vollem Namen vorgestellt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 00:58 
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AGvmpp hat geschrieben:
Für Herrn Lenz zum vorherigen Beispiel EISENGREIN noch diese Ergänzung: Eysengrein, Martin, Dr. theol., Propst zu Altötting, Vizekanzler der Akademie zu Ingolstadt und kaiserlicher Hofprediger, Palatinat ad personam 03.11.1568 — dies sind Daten unmittelbar aus dem Österreichischen Staatsarchiv, welche Sie gerne im FRANK (Karl Friedrich von Frank: Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich und der Österreichischen Erblande bis 1806; dort meist geringfügig anders formuliert) überprüfen können.

Herr Lenz, auf das jeweilige Individuum kam es mir nicht an. Der Bg 1, S. 34 genannte Martin EISENGREIN, Dr.theol., gehörte derselben Adelsfamilie an.

Na, ganz so einfach ist es aber nicht. Zum fraglichen Wappen werden im J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 2. Abteilung: Abgestorbener Württemberger Adel ( G.A. Seyler). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1911 drei (sic!) Personen namens Martin Eisengrein angegeben:

Stammvater (vermutlich bürgerlich):
Martin Eisengrein: gestorben 13. Oktober 1531, Pfleger U. L. F. Kirche in Berg, nachher Bürgermeister in Stuttgart, verm ... 1504 mit Agathe Schnell, + 13. Mai 1545

Dessen Sohn (lutherisch, vermutlich erst bürgerlich, dann geadelt):
Martin Eisengrein: * 29. Sept. 1507 + 4 Februar 1567, Bürgemeister, dann Stiftsverwalter in Stuttgart, viermal vermählt.

Dessen Sohn und Enkel des Stammvaters (adlig)
Martin Eisengrein, geb. 28. Nov. 1535, wurde katholisch, 1555 Professor der Redekunst in Wien, dann Dompropst in Passau, Propst zu Altötting, Vizekanzler zu Ingolstadt, +1578

Ob es einen Beweis gibt, daß der oben genannte vermutlich "bürgerliche" Stammvater mit der adligen Familie Wilhelm Eisengrein zu Schönbuch (Landtafel 1490) verwandt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber eines ist doch offensichtlich: Eine "adlige/bürgerliche" Herkunft der Personen, die den Namen Eisengrein trugen, ist von den Wappenbriefen zu trennen, die Kaiser Ferdinand I. und Kaiser Karl V. ausstellten. Wenn der adlige Martin Eisengrein (1535-1578) einen Vater namens Martin Eisengrein (1507-1567) hatte, der erst bürgerlich, dann adlig war, der seinerseits einen vermutlich bürgerlichen Vater namens Martin Eisengrein (+1531) hatte ... dann ist es in gewissem Sinne auch gerechtfertigt, das Wappen des Enkel unter der Überschrift "bürgerliche Wappen" einzuordnen. Daß das Wappen vorher von einer adligen Familie gleichen Namens geführt wurde und womöglich nach deren Aussterben an die Kaiser Ferdinand und Karl zurückfiel, worauf diese es später evtl. an die bürgerliche Familie übertrugen --- das steht auf einem ganz anderen Blatt. Ohne Beweise für die exakte Stammfolge erscheinen mir die Etiketten "bürgerlich" versus "adlig" für die Wappengeschichte der Familie bzw. der Familien "Eisengrein" ziemlich nebensächlich.

1001 Grüße :winke:

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 06:05 
Janka hat geschrieben:
Stammvater (vermutlich bürgerlich):
Martin Eisengrein: gestorben 13. Oktober 1531, Pfleger U. L. F. Kirche in Berg, nachher Bürgermeister in Stuttgart, verm ... 1504 mit Agathe Schnell, + 13. Mai 1545

Dessen Sohn (lutherisch, vermutlich erst bürgerlich, dann geadelt):
Martin Eisengrein: * 29. Sept. 1507 + 4 Februar 1567, Bürgemeister, dann Stiftsverwalter in Stuttgart, viermal vermählt.

Dessen Sohn und Enkel des Stammvaters (adlig)
Martin Eisengrein, geb. 28. Nov. 1535, wurde katholisch, 1555 Professor der Redekunst in Wien, dann Dompropst in Passau, Propst zu Altötting, Vizekanzler zu Ingolstadt, +1578

Ob es einen Beweis gibt, daß der oben genannte vermutlich "bürgerliche" Stammvater mit der adligen Familie Wilhelm Eisengrein zu Schönbuch (Landtafel 1490) verwandt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. (…)
... dann ist es in gewissem Sinne auch gerechtfertigt, das Wappen des Enkel unter der Überschrift "bürgerliche Wappen" einzuordnen. (…)



Verraten Sie mir bitte, was Sie mit der Chiffre ›Landtafel 1490‹ meinen?

Wenn wird von derselben Familie EISENGREIN/EYSENGREIN sprechen, dann ist es diese, über welche im Österreichischen Staatsarchiv u.a. folgende Akten aufbewahrt sind, welchen ganz sicher mehr und vor allem deutlich verläßlichere Informationen als dem Neuen Siebmacher (insb. aus der Feder des Herrn Seyler) zu entnehmen sind:


11.08.1530 Eysengrein, Martin, notariell beglaubigte Abschrift des Wappenbriefes AVA Adel RAA 105.12

10.03.1541 Eysengrein, Jakob, kaiserlicher Kammergerichtsbeisitzer, Martin, Brüder, und ihr Vetter Johann, rittermäßiger Adelsstand, Bestätigung und Besserung des dem Vater der beiden Ersteren Martin, vom König Ferdinand verliehenen Wappens, Verleihung des Freisitzrechtes AVA Adel RAA 105.13

1567 Eysengrein Jakob, auf königliche Präbende in der Domkirche Speyer, HHStA RHR Grat Feud Praebendae regiae 1-70

03.11.1568 Eysengrein, Martin, Dr. theol., Propst zu Altötting, Vizekanzler der Akademie zu Ingolstadt und kaiserlicher Hofprediger, Palatinat ad personam AVA Adel RAA 105.14

1570 Eysengrein (Eisengrein), Wilhelm, Johann Jakob, Brüder, Wappenbesserung durch Vereinigung ihres Wappens mit jenem des ausgestorbenen Geschlechts der Fürderer von Richtenfels, und Annahme des Namens „Eysengrein” genannt Fürderer von Richtenfels AVA Adel RAA 105.15

1570 Eisengrein, genannt Fürderer von Richtenfels, Wilhelm und Johann Jakob, Brüder AVA Adel RAA 96.17

1575 Eysengrein von Richtenfels, Hans Jakob, Korrespondenz mit Leonhard IV. AVA Familienarchive Harrach FA Familie in spec 708.29

1586 Eisengrein von Richtenfels, Johann Jakob, Assessor am RKG HHStA RHR Judicialia APA 49-8

1598 Eisengrein von Richtenfels Johann Jakob, gewesener Reichshofrat und „referendarius“, Überführung seines Leichnams nach Bayern auf Wunsch seiner Witwe, Entwurf des kaiserlichen Passbriefes, 1598 HHStA RHR Passbriefe 4-2-40



Die Genealogie dieser Familie wurde von einem Mitglied der Familie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ausführlich erörtert; auf ihr basieren auch die Eintragungen im GHdA.

Zum Statement: »dann ist es in gewissem Sinne auch gerechtfertigt, das Wappen des Enkel unter der Überschrift "bürgerliche Wappen" einzuordnen.« — mir persönlich ist es gleichgültig, ich gebe allerdings zu bedenken: es entspricht nicht der von Hefner skizzierten Methode, wie hier vorgegangen wurde.

Weiters kenne ich zahlreiche Familien, die »Anspruch« auf Aufnahme in den Adeligen Siebmacher gehabt hätten, und gleichwohl NUR im bürgerlichen Siebmacher auftauchen — oder gar nicht. (Manchen ist es sogar ganz lieb, daß sie gar nicht im Siebmacher erscheinen.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 08:50 
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Martin Eisengrein war Bürgermeister von Stuttgart und wurde 1541 von Kaiser Ferdinand in den Reichsadelsstand erhoben, und dabei wurde ihm das von Kaiser Karl V. bereits seinem Vater verliehene Wappen mit einem "offenen" Helm gebessert. Er war verheiratet mit Anna Kuntzer. Aus dieser Ehe entstammten vier Söhne und zwar: Martin geb. am 28. Dez. 1535, Johann, Kaspar und Balthasar. (Zitat: Martin Eisengrein, ein Lebensbild aus der Zeit der katholischen Restauration in Bayern, von Dr. Luzian Pfleger).

Der vorgenannte Martin (1535 - 1578) ist derjenige dessen Wappen im Siebmacher, Bgl. 1 zu finden ist.

Wenn der Reichsadelsstand seines Vaters nicht erblich war, dann hat Hefner den Theologen Dr. Martin Eisengrein zu Recht als "Bürgerlichen" eingestuft.

Es war ihm aber m. E. trotzdem gestattet das gebesserte Wappen seines Vaters zu führen.

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Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 08:58 
A.Lenz hat geschrieben:
Martin Eisengrein war Bürgermeister von Stuttgart und wurde 1541 von Kaiser Ferdinand in den Reichsadelsstand erhoben, und dabei wurde ihm das von Kaiser Karl V. bereits seinem Vater verliehene Wappen mit einem "offenen" Helm gebessert. Er war verheiratet mit Anna Kuntzer. Aus dieser Ehe entstammten vier Söhne und zwar: Martin geb. am 28. Dez. 1535, Johann, Kaspar und Balthasar. (Zitat: Martin Eisengrein, ein Lebensbild aus der Zeit der katholischen Restauration in Bayern, von Dr. Luzian Pfleger).

(…)

Wenn der Reichsadelsstand seines Vaters nicht erblich war, dann hat Hefner den Theologen Dr. Martin Eisengrein zu Recht als "Bürgerlichen" eingestuft.



… Ein sog. nicht erblicher und gleichwohl rittermäßiger Adelsstand ist nach meiner Kenntnis im Jahre 1541 recht gewiß noch nicht erfunden gewesen.

Aber nehmen wir ein anschaulicheres Beispiel, welches leicht zu ermitteln ist: den prominentesten Schwiegersohn des Martin EISENGREIN d.Ä.
Ebenfalls 1541 in den rittermäßigen Adel erhoben, gleichwohl NUR — dafür aber gleich zweimal (!) — deplaziert im bg. Siebmacher.

In Bg 1 ist das Wappen verballhornt dargestellt, es wurde dann nochmals in Bg 3 gebracht — hätte aber immer in den Adeligen Siebmacher gehört.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 09:06 
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Der Siebmacher ist in vielen Dingen fehlerhaft, aber das sind andere heraldische Werke auch. :wink:

Ich denke aber trotzdem, dass Hefner den Dr. Martin Eisengrein zu Recht als Bürgerlichen eingestuft hat.

P.S. Ob ein "nichterblicher" Reichsadelsstand 1541 bereits erfunden war, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglich ist es aber allemal. Schließlich befinden wir uns in der Zeit der Kanzleiheraldik. :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 09:17 
A.Lenz hat geschrieben:
Ich denke aber trotzdem, dass Hefner den Dr. Martin Eisengrein zu Recht als Bürgerlichen eingestuft hat.

P.S. Ob ein "nichterblicher" Reichsadelsstand 1541 bereits erfunden war, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglich ist es aber allemal. Schließlich befinden wir uns in der Zeit der Kanzleiheraldik. :wink:



Sie irren sich, konkreter: der Theologe war selbstverständlich adelig. (Aber wenn selbst die von mir oben benannten Original-Akten des Österreichischen Staaatsarchivs Sie nicht davon abbringen können, dann ist es eh für die Katz.)

Daß er sich keines »v.« bediente, ist recht simpel dadurch erklärt, daß dies damals noch recht unüblich war, da das »v.« vor allem dem »Uradel« und beim »Briefadel« den Inhabern von Edelsitzen zuständig war.

»Personaladel« wie Sie ihn meinen ist eine typisch bairische Erfindung, welche erst im »souveränen« Königreich Baiern/Bayern dann richtig in Mode kam.


Zuletzt geändert von AGvmpp am 28.08.2011, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 09:28 
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Und Sie sind selbstverständlich im Besitz von Fotokopien dieser Originalakten, oder?

Wäre schön, sowas mal hier zu sehen. :D

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 09:42 
A.Lenz hat geschrieben:
Und Sie sind selbstverständlich im Besitz von Fotokopien dieser Originalakten, oder?

Wäre schön, sowas mal hier zu sehen. :D



Ich brauche keine Fotokopien, ich kann aber per Internet auf Scans zugreifen — daß Sie im gar so »fortschrittlichen« Bayern so etwas nicht haben?

;)


edit: es steht Ihnen frei, das Österreichische Staatsarchiv um entsprechende Freischaltung anzusuchen.


Zuletzt geändert von AGvmpp am 28.08.2011, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 09:53 
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Leider ist mir so etwas verwehrt! :wink:

Ein befreundeter Heraldiker wurde in einem heraldischen Forum einmal gefragt, woher er den sein heraldisches Wissen habe, worauf dieser ganz lapidar antwortete: "Aus Büchern". Der Anfragende wollte dies aber nicht auf sich beruhen lassen und bat um einen Link zu den betreffenden Büchern. :lol:

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Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 09:58 
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AGvmpp hat geschrieben:


edit: es steht Ihnen frei, das Österreichische Staatsarchiv um entsprechende Freischaltung anzusuchen.


Und wie sollte das gehen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 10:16 
A.Lenz hat geschrieben:
Leider ist mir so etwas verwehrt! :wink:

Ein befreundeter Heraldiker wurde einmal gefragt, woher er den sein heraldisches Wissen habe, worauf dieser ganz lapidar antwortete: "Aus Büchern". Der Anfragende wollte dies aber nicht auf sich beruhen lassen und bat um einen Link zu den betreffenden Büchern. :lol:



Wie oben erwähnt, in Fragen des österr. Adelsrechts:
sind wohl in erster Linie die Werke Dr.is Binder-Krieglstein state of the art.
Seine Inauguraldissertation:

Österreichisches Adelsrecht 1868-1918/19

Titelzusatz von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cicletihanischen Reichshälfte bis zum Adelsaufhebungsgesetz der Republik unter besonderer Berücksichtigung des adeligen Namenrechts

AutorIn Binder-Krieglstein, Reinhard ⇒ Anzeigen...

Vorlageform Person/Körp. Reinhard Binder-Krieglstein

Hochschulschr./Fußnote(n) Zugl.: Wien, Univ., Diss., 1997

GT. fortl. Werk / Reihe Rechtshistorische Reihe ; 216
ist m.W. im Buchhandel vergriffen, müßte aber in der LMU oder andern wiss. Bibliotheken zu entlehnen sein.

__
edit: hier hat ein Bibliotheksmitarbeiter gemurkst, »cisleithanisch« wäre richtig

__
Was spezielle Genealogien bekannterer Adelsgeschlechter angeht:
GHdA — die dortigen Literaturangaben bei den jeweiligen Familienartikeln sind meist seriös.


Zuletzt geändert von AGvmpp am 28.08.2011, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 10:21 
A.Lenz hat geschrieben:
AGvmpp hat geschrieben:


edit: es steht Ihnen frei, das Österreichische Staatsarchiv um entsprechende Freischaltung anzusuchen.


Und wie sollte das gehen?



:pardon: … es ist einmal die Frage, ob das Angebot nur für Personen innerhalb des Staatsgebietes und/oder nur übers wissenschaftliche Netz gratis ist, das kann ich Ihnen leider nicht sagen, damit mußte ich mich nie befassen.

Ich denke, ein reduzierter Zugang existiert, gratis und auch für Personen mit einer ausländischen IP-Adresse. Wenn Sie sich an eine dieser Anschriften wenden, so könnte es genaueres bringen:

Österreichisches Staatsarchiv
Nottendorfer Gasse 2
1030 Wien
Austria

Generaldirektion
Telefon: +43-1-79540-101
Fax: +43-1-79540-109
E-Mail: gdpost@oesta.gv.at

Archiv der Republik
Nottendorfer Gasse 2
1030 Wien
Austria
Telefon: +43-1-79540-251
Fax: +43-1-79540-109
E-Mail: adrpost@oesta.gv.at

Allgemeines Verwaltungsarchiv - Finanz- und Hofkammerarchiv
Nottendorfer Gasse 2
1030 Wien
Austria
Telefon: +43-1-79540-351
Fax: +43-1-79540-109
E-Mail: avafhkapost@oesta.gv.at

Haus-, Hof- und Staatsarchiv
Minoritenplatz 1
1010 Wien
Austria
Telefon: +43-1-53115-2500
E-Mail: hhstapost@oesta.gv.at

Kriegsarchiv
Nottendorfer Gasse 2
1030 Wien
Austria
Telefon: +43-1-79540-452
Fax: +43-1-79540-109
E-Mail: kapost@oesta.gv.at

Stabsabteilung/Bibliothek
Nottendorfer Gasse 2
1030 Wien
Austria
Telefon: +43-1-79540-115
Fax: +43-1-79540-109
E-Mail: stabpost@oesta.gv.at


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 Betreff des Beitrags: Re: Wappenrecht in Österreich
Ungelesener BeitragVerfasst: 28.08.2011, 10:45 
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AGvmpp hat geschrieben:
Daß er sich keines »v.« bediente, ist recht simpel dadurch erklärt, daß dies damals noch recht unüblich war, da das »v.« vor allem dem »Uradel« und beim »Briefadel« den Inhabern von Edelsitzen zuständig war.
»Personaladel« wie Sie ihn meinen ist eine typisch bairische Erfindung, welche erst im »souveränen« Königreich Baiern/Bayern dann richtig in Mode kam.

Ich glaube, das Beispiel Eisengrein hat uns bis hierin gezeigt:

1.1 Der Siebmacher ist an vielen Stellen fehlerhaft (das ist aber keine neue Erkenntnis, sondern vielen Wappenliebhabern bekannt).
1.2 Die Einordnung "adlig" versus "bürgerlich" im Siebmacher gilt es von Fall zu Fall kritisch zu hinterfragen.
1.3 Vom kaiserlichen Reservatrecht, Personen in den Adelsstand erheben, das schon seit Kaiser Karl IV (1346-1378) belegt ist -- ist das ähnliche Recht streng abzugrenzen, auch für Nichtadlige Wappenbriefe auszustellen (die sogenannten "bürgerlichen Wappenbriefe/-diplome").
1.4 Mit der Verleihung von bürgerliche Wappenbriefen/-diplomen an Bürgerliche ist keine automatische Erhebung an den Adelsstand verbunden. Es hilft nur genaue Quellenkunde, womöglich an den Originalen (soweit sie vorhanden sind), um beurteilen zu können, was überhaupt verbrieft wurde.
1.5. Der Nachweis, daß im Siebmacher "Uradel/alter Adel" unter "bürgerliche Wappen" eingeordnet wurde, steht noch aus. Die bisherigen Beispiele beziehen sich NICHT auf Fälle solcher adeligen Familien, die schon in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung, beispielsweise im 13. Jahrhundert, adelig waren (gemäß der strengsten Auffassung, was zum "Uradel/alten Adel" zu zählen ist).

Demnach möchte ich mal folgende 2. Arbeitshypothese zur Diskussion stellen: Mit dem Passus "(..) ''fälschlich'' bürgerlichen Wappen (...)" könnte folgendes gemeint sein:

"Fälschlich" bürgerliche Wappen = Bürgerliche Wappen, die durch bürgerliche Wappenbriefe/-diplome an Bürgerliche verbrieft wurden
Richtig bürgerliche Wappen = Bürgerliche Wappen, die NICHT von der Hofkanzlei, den Hofpfalzgrafen o. ä. verbrieft wurden.

Mit anderen Worten: Der Passus will vielleicht jenen "bürgerlichen Wappen" die Rechtgrundlage entziehen, die durch urkundliche Verbriefung ehemals einen besonderen "kaiserlichen Schutz" hatten.

1001 Grüße :winke:

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Zuletzt geändert von Janka am 28.08.2011, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.

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