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Auszug:
Will Ich, Ihrem Einrathen
gemäß den Andreas Hebenstreit
in den h. R. Reichs Freyherrn Stand,
mit Bestättigung seines
angebogenen Wappens erheben
Franz II.
HEBENSTREIT
Reichsfreiherrnstand mit dem Prädikat Wohlgeboren
für den F.B. Konstanzischen geheimen Rath und Hofkanzler, Andreas von Hebenstreit.
Wien den 29ten May 1795
Arma.
Darum, und mehrerer Gedächtnis dieser Unserer kaiserlichen Gnade haben Wir ihm Andreas, des heiligen römischen Reichs Freiherrn von Hebenstreit, seinen ehelichen Leibeserben, und derselben Erbenserben beiderley Geschlechts, nachfolgendes freyherrliche Wappen verliehen, und in aller Zeit zu führen gnädigst gegönnt und erlaube einen von Roth und Golde, vermittels eines schmalen silbernen Balkens quergetheilten Schild.
In der oberen Hälfte erscheint ein wachsender goldgekleideter Mann ohne Arme mit silberner Kopfbinde, schwarzen Halskragen und leibbinde, vorwärtssehend, in der unter aber ein schwarzer natürlicher Streithahn, gehend. Den Schild bedeckt die gewöhnliche Reichsfreyherrnkrone: auf dieser ruhen zwee goldgekrönte, frey adeliche offene, blau angeloffene, rothgefütterte, mit goldenem Halsschmucke, und roth und goldenen Decken behängte Turnierhelme; auf dem zur rechten steht ein aufgerichteter linker ganz geharnischter Arm, ein Schwert mit goldenem Griffe haltend, und zum Hiebe bereit, auf der Linken mit aber der ebenbeschriebene wachsende Mann einwärtssehend, wie solch freyherrliches Wappen in Mitte dieses Unseres kaiserlichen Gnadenbriefes mit Farben eigentlichen entworfen und gemalet ist.
Ein nachkommen leben in Wien