Forum der Gemeinschaft wappenführender Familien

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Ungelesener BeitragVerfasst: 13.01.2011, 17:43 
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Registriert: 15.02.2008, 17:02
Beiträge: 3956
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Ich verstehe deine Frage nicht ...
ein Wappen führen, heißt gebrauchen...zeigen... oft sagt man: geführt durch Eintragung in eine Wappenrolle...
Ingo

_________________
Herold der Roland Wappenrolle Perleberg RWP
http://www.roland-wappenrolle-perleberg.de/


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13.01.2011, 18:11 
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Registriert: 21.09.2010, 16:52
Beiträge: 103
Wohnort: 47495 Rheinberg
Bodinus hat geschrieben:
Ich verstehe deine Frage nicht ...
ein Wappen führen, heißt gebrauchen...zeigen... oft sagt man: geführt durch Eintragung in eine Wappenrolle...
Ingo


Ok. Ich versuche es zu präzisieren.

Max Muster stiftet ein Wappen für Maximilian Muster, geb 1.1.1700 und seinen Ahnen. Max denkt, Maximilian ist in der väterlichen Linie und er kann das Wappen führen. Später stellt er fest, dass Maximilian nicht in der väterlichen Reihe ist. Also hat er einem Dritten gestiftet. Führen darf er es dann ja nicht.

Wenn wie Jochen sagt, der Beschenkte das Wappen annehmen muss, müsste jetzt jemanden im falschen Familienzweig geben, der Anspruch auf das geschenkte Wappen erhebt. Falls das nicht passiert, könnte Max die Schenkung/Stifung zurücknehmen - sprich die Führungsberechtigung ändern.

Nochmal die Frage: Woran macht man fest, dass ein durch Dritte eingetragenes Wappen angenommen wurde?

_________________
Gruß,

Hinnerk

Lever duad üs slav!


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Ungelesener BeitragVerfasst: 13.01.2011, 18:57 
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Beiträge: 6958
Wohnort: 1. Staßfurt / 2. Seesen
Hinnerk hat geschrieben:
jochen hat geschrieben:
Ich halte die Stiftung für Dritte für ein Problem. Ähnelt einer Schenkung, wenn Ihr mich fragt.

Eine Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bedarf der Annahme. Und wenn dem "Beglückten" das Werk nicht gefällt - na da hamwer den Salat.....


Ich würde gerne hier vorne noch mal ansetzen. So weit ich es verstanden habe, kann man stiften soviel man will. Erst durch die Annahme würde das gestiftete (geschenkte) angenommen. Wann aber ist das Wappen angenommen? Woher weiß der Stifter das es angenommen wurde/wird?

Dabei denke ich auch an den Fall, dass bei der Rückdatierung ein Fehler gemacht wurde und das Wappen in der falschen Familie landet. Solange es nicht angenommen ist, könnte der Stifter den Fehler ja korrigieren. Ist das so? Oder sind einmal gestiftete Wappen, die falsch platziert wurden futsch?


Hallo Lars,

ein Wappenstifter stiftet (oder von mir aus auch schenkt) sich selbst und seiner Familie (bei Familienwappen) ein Wappen.
Indem man sein Wappen z. B. durch Eintrag in eine Wappenrolle eines heraldischen Vereins anderen zugänglich und bekannt macht, erfolgt die Annahme (bei der Stiftung).
Stiftung = Schaffung (Entwurf und Gestaltung) eines Wappens.
Ein Wappen Führen kann man auch z. B. durch Veröffentlichung im Internet, tragen eines Wappenringes, Wappenabbildungen an Hauswänden, Briefbögen, Geschirr u.s.w. Einfach indem man sein Wappen anderen zeigt, es nutzt (und nicht nur in einer Schublade seines Schreibtisches ein Bild liegen hat).

Die Rückdatierung einer Führungsberechtigung zum Wappen sollte immer nur auf den wirklich durch Ahnenforschung gefundenen Spitzenahn (ältesten gefundenen Ahn) erfolgen.
Vom Spitzenahn können dann je nach Wortlaut der Führungsberechtigung (früher meist nur Nachkommen im Mannesstamm) die Nachkommen das gestiftete Wappen führen. Hier gilt "können", nicht "müssen". Jeder hat ja das Recht selbst ein Wappen zu stiften.
Sollte man feststellen, dass aus Versehen jemand fremden (nicht zur eigenen Familie im Mannesstamm gehörend) die Führungsberechtigung erteilt worden ist, so bestand ja trotzdem die Absicht seinen eigenen Spitzenahn zu "beschenken". Was dann in dem Fall nicht erfolgte und darum rückgängig gemacht werden könnte.
Ein aktuelles Rechtsurteil hierzu ist mir nicht bekannt. Es dürfte auch gelten: Wo kein Kläger da kein Richter. :wink:

LG
Thomas


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