stammherr hat geschrieben:
Folgender Sachverhalt, ein Kind wurde in meine Sippe hineinadoptiert, wurde erwachsen, bekam selbst Kinder die meinen Nachnamen tragen. Eine Tochter hat geheiratet und der Ehemann hat ihren (meinen) Nachnamen angenommen. Nun sind sie wieder geschieden.
Ist dieser Ex-Ehemann führungsberechtigt?
Wie muss ich die Führungsberechtigung eintragen lassen, damit er es nicht ist?
Viele Grüße
Nur diesen einen konkreten Fall auszuschließen, das geht wohl schlecht. Es ginge wohl eine der üblichen (Namensstamm-)Formulierungen, ergänzt um etwa folgendes: »unter der Maßgabe, daß die Berechtigung zur Führung des Wappens sich auf Ehegatten nicht erstreckt« oder »unter der Maßgabe, daß die Berechtigung zur Führung des Wappens sich auf Ehegatten nur so lange erstreckt, wie die Ehe aufrecht ist.«