Bis 1870 wurden in Baden Württemberg ndie Personenstandsbücher ausschließlich von der Kirche geführt.
a Um eine Grundlage für die ab 1870 geführten Standesamts-Bücher zu haben, liessen die Gemeinden die Kirchenbücher zurück bis 1810 "abschreiben".
Bis auf wenige Übertragungsfehler sind diese Einträge somit identisch mit den Original Kirchenbüchern (aber nicht amit zu verwechseln!) Im Zweifelsfalle ist immer der Kirchenbucheintrag maßgebend.
Seit ein paar Jahren wurden die Badischen Standesbücher 1810-1870 vom Landesarchiv bereits online recherchierbar gemacht. Nunmehr sind auch viele württembergischen Kirchenbücher online.
Hier die Links
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https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/o ... tand=10028[/url]
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=18750Viel Erfolg!
Jürgen