Hier nochmal im Zusammenhang:
Bevor Werne aus dem Grafengericht ausgehoben und zur Stadt wurde, lagen die beiden
curtes Werne /:der bischöfliche
curtis oder die
curia Werne - der Amthof - das Amthaus - oder der Hauphof Werne, und die Cappenbergische curia, oder curtis Werne - der Grevinghof, in der Bauerschaft Werne, - denn dass eine solche existirt habe, ergibt sich aus der Urkunde von 1335 bei Kindlinger, Münstersche Beiträge 1 Nr. 138, worin das Stift zu Werden von dem Kloster Marienfeld:
„Mansum dietum Holthusen et mansum unum dietum ton“
„Rosendahle item areas sex sitas in villa Wermen”
Erhielt. Conf. Kindlinger -Münstersche Beiträge I Urk. n. l.not.a. Ueberhaupt wird in alten Urkunden der Villa Werne wiederholt erwähnt, welches Wort bei mittelalterlichen Schriftstellern sowohl Bauerschaft als Dorf heißt. Anbau eines Hofes - Bauerschaft - Capelle oder Kirche - Dorf -
Wiegbold - Stadt - ist der gewöhnliche Stufengang und die kurze Geschichte fast jeder münsterländischen Stadt.
Manni