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 Betreff des Beitrags: Artikel Wappenrecht
Ungelesener BeitragVerfasst: 29.04.2010, 18:40 
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Die Seite Wappenrecht ist dringend überarbeitungswürdig:
http://www.heraldik-wiki.de/index.php?title=Wappenrecht

Zitat:
Das Wappenrecht regelt die Befugnis, Wappen als Hoheitszeichen zu führen. Es ist ein durch die Rechtsprechung anerkanntes Gewohnheitsrecht und rein privatrechtlicher Natur. Geschützt ist das Recht am Wappen in der Rechtsprechung durch analoge Anwendung der Vorschrift über das Recht am Namen (§ 12 BGB). Das Wappenrecht ähnelt dem Namensrecht, jedoch gelten die Regeln der Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht. Familienwappen werden zwar vom Vater auf alle Kinder weitervererbt, die Töchter führen das väterliche Wappen aber nur bis zu ihrer Verheiratung. Von da an führen sie das Wappen des Ehemannes. Verheiratete Frauen führten das Wappen ihres Vaters und das des Ehemannes zusammen, entweder in einem gespaltenen oder quardrierten Schild oder in zwei einander zugewendeten Schilden.

Da das Wappenwesen dem militärischen Bereich entstammt, führen zunächst nur Adelige (und deren Ministerialen) ein Wappen. Meist wurde es ihnen bei der Nobilitierung von Kaiser oder von einem Fürsten, verliehen. Später nahmen aber auch Kleriker (Bischöfe), Institutionen (z.B. Domkapitel, Klöster, Städte, Universitäten) und selbst Bürger und Bauern Wappen an oder bekamen solche verliehen. Bürgerliche Wappen gibt es seit dem 13. Jahrhundert.

Heute kann jedermann ein Wappen annehmen, vorausgesetzt, dass er keine fremden Rechte berührt. Die Wappenannahme unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Das angenommene Wappen muss sich aber von jedem bereits bestehenden Wappen unterscheiden, es muss richtig blasoniert sein, und es muss durch Eintragung in eine Wappenrolle oder auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden. Wer ein fremdes Wappen verwenden will, muss die Erlaubnis des Inhabers einholen.

Deutsche Wappenrolle
Mit der Führung der 1922 ins Leben gerufenen Deutschen Wappenrolle (DWR) hat die Deutsche Arbeitsgemeinschaft genealogischer Verbände (DAGV) den Berliner Verein Herold betraut. In ihr werden auf Antrag deutsche bürgerliche und adlige Wappen, altüberkommene und neugestiftete, gebührenpflichtig registriert.

2 Siehe auch

* Heraldik
* Herold - Verein für Heraldik und Genealogie

[Bearbeiten] 3 Weblinks

* Verein „Herold“ zu Berlin
* Wappenverein „Zum Kleeblatt“
* Wappenrecht


Dateianhänge:
Wappenrecht – Heraldik-Wiki_1272562693856.jpg
Wappenrecht – Heraldik-Wiki_1272562693856.jpg [ 275.44 KiB | 5952-mal betrachtet ]

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