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 Betreff des Beitrags: Juristische Funktion eines Wappens
Ungelesener BeitragVerfasst: 31.12.2005, 06:03 
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Die juristische Funktion eines Wappens ist es, einmaliges und unverwechselbares Kennzeichen eines Geschlechtes, Landes, Unternehmens usw. zu sein.
Als solches unterliegt es dem vom Gesetzgeber in § 12 BGB, § 30 HGB, sowie §§ 5, 6, 31 Warenzeichengesetz v. 9. Mai 1961 (BGB II S. 574) niedergelegten Rechtsgrundsätzen.

(RA Dr. W. Schiefer, Stuttgart)


Alois

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Gruß Alois


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 Betreff des Beitrags: hm...
Ungelesener BeitragVerfasst: 31.12.2005, 08:41 
Zur Ergänzung:
...Nach den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz.

Jedem Bürger steht das Recht zu ein Wappen zu stiften und führen ! :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: hm...
Ungelesener BeitragVerfasst: 11.02.2006, 20:08 
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Claus J. Billet hat geschrieben:
Zur Ergänzung:
...Nach den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz.

Jedem Bürger steht das Recht zu ein Wappen zu stiften und führen ! :lol:

Dieser Hinweis ist auch für einen Österreicher, wo ja bekanntlich das Wappenrecht mit der Abschaffung des Adels anno 1919 außer Kraft gesetzt wurde, von Bedeutung, weil so auch ein Österreicher nach EU-Recht indirekt durch Registrierung eines Wappens in Deutschland, legal ein Wappen stiften kann. M.f.G. Siegmar

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 Betreff des Beitrags: Re: hm...
Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2006, 08:00 
HESIOD hat geschrieben:
Claus J. Billet hat geschrieben:
Zur Ergänzung:
...Nach den Pariser Verträgen und nach EU Recht genießt ein in Deutschland registriertes Wappen weltweiten Schutz.

Jedem Bürger steht das Recht zu ein Wappen zu stiften und führen ! :lol:

Dieser Hinweis ist auch für einen Österreicher, wo ja bekanntlich das Wappenrecht mit der Abschaffung des Adels anno 1919 außer Kraft gesetzt wurde, von Bedeutung, weil so auch ein Österreicher nach EU-Recht indirekt durch Registrierung eines Wappens in Deutschland, legal ein Wappen stiften kann. M.f.G. Siegmar


Richtig...
wobei sich hier nur noch die Frage stellt, inwieweit EU-Recht das jeweilige Landesrecht bricht :?:
Ein Österreicher kann in Deutschland ein Wappen stiften und registrieren lassen, ...kann und darf er es aber auch in Österreich führen :?:


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 Betreff des Beitrags: Österr. Wappen (UN)recht
Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2006, 13:03 
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Bei uns wird ja bekanntlich nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird, und es schert sich kein Mensch darum, ob jemand ein Wappen führt oder nicht, so nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter, und Richter wern wir ja kan brauchen! :D M.f.G. Siegmar

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 Betreff des Beitrags:
Ungelesener BeitragVerfasst: 12.02.2006, 23:00 
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Beiträge: 606
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siegmar,

genau, solange der richter in ruhe sein wappen führen kann, auf jeden fall :lol: :lol: :lol:

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Jörg, mit freundlichen Grüssen aus Sachsen
Oberst (CSLI) Commander-in-Chief CSLD, Region Germany East
Ritter der Ehrenritterschaft im Orden des Hl. Lazarus


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 Betreff des Beitrags: Re:
Ungelesener BeitragVerfasst: 20.01.2023, 16:54 
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Beiträge: 8
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j.v.berndt hat geschrieben:
siegmar,

genau, solange der richter in ruhe sein wappen führen kann, auf jeden fall :lol: :lol: :lol:


Also ist es in Österreich wirklich verboten ein Wappen zu führen? Gibt es Fälle, in denen Personen deswegen bestraft wurden?

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HONOR ET FIDES PER DILIGENTIAM


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Ungelesener BeitragVerfasst: 20.01.2023, 19:59 
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Beiträge: 929
Hallo,

mir ist kein Fall bekannt. Solange das Wappen nicht z.B. beim Briefverkehr mit Behörden oder ähnlichem benutzt wird oder jemand eine Anzeige gegen jemanden Macht der ein Wappen führt, wird es da auch keine Probleme geben.

Die Familie Cramer, ehemals Ritter von Cramer, benutzt ihr 1882 verliehenes Wappen als Logo auf ihren Weinflaschen und auch auf ihrer Internetseite.
https://www.weingut-albert.at/Weine/Shop/

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Beste Grüße
Gerd

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